Beihilfe zum Suizid?
Österreichs Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe in Österreich geeinigt und am 23. Oktober 2021 den Entwurf für ein "Sterbeverfügungsgesetz" vorgelegt. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann demnach ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Minderjährige. Das dafür nötige letale Präparat wird in Apotheken erhältlich sein. Begleitend kommt ein Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung und eine entsprechende Finanzierung.
Von kirchlicher Seite und anderen Institutionen gibt es starke Kritik am neuen Gesetzesentwurf. Auch die Österreichische Bischofskonferenz ortet "gravierende Mängel" im Entwurf der Regierung, weil strenge Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes missachtet wurden.