Schränkt das Konkordat Österreich ein?
Die Initiatoren des "Volksbegehrens gegen Kirchen-Privilegien" behaupten: Der Austrofaschist Engelbert Dollfuß hat 1933 einen speziellen Vertrag, das Konkordat, mit dem Vatikan abgeschlossen, welcher in Österreich Verfassungsrang genießt. Dieses Konkordat ist ein Quasi-"Staatsvertrag" zwischen dem Vatikanstaat und Österreich, der die Autonomie Österreichs in kirchlichen Belangen stark einschränkt und der Kirche in Österreich eine privilegierte, öffentlich- rechtliche Stellung gesetzlich (teilweise im Verfassungsrang) zuerkennt - Stimmt das?
Das Konkordat 1933 ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vatikanstaat. Die Verhandlungen haben in den Jahren 1929 - 1932 stattgefunden, also in "demokratischer Zeit", nur die Unterzeichnung hat sich verzögert.
Das Konkordat von 1933 wurde in späteren Verträgen mit dem Vatikan 1960 und 1962 mit Genehmigung des Nationalrats bekräftigt. Es kann daher keine Rede davon sein, dass das Konkordat mit den Grundwerten der demokratischen Republik Österreich unvereinbar wäre.
Das Konkordat hat in Österreich auch keinen Verfassungsrang (siehe Art. 50 B-VG idF seit 2004). Alle anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich haben eine öffentlich-rechtliche Stellung.
Die Kritik übersieht, dass Konkordatsrecht im internationalen Vergleich deutlich im Zunehmen ist und daher eine zeitgemäße Form der Regelung der Staat-Kirche-Beziehungen ist.