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Bekommt die Kirche Meldedaten der Bürger?
Die Initiatoren des "Volksbegehrens gegen Kirchen-Privilegien" behaupten: Die Kirchensteuer ist steuerlich absetzbar, wodurch dem Staat Einnahmen entgehen. Die Administration der Steuereintreibung wird staatlich unterstützt, behördliche Meldedaten werden der Kirche zur Verfügung gestellt - Stimmt das?
Es gibt keine "Kirchensteuer" in Österreich, die der Staat "eintreibt". Alle Beiträge zu anerkannten Religionsgemeinschaften sind bis zu einem Betrag von € 400 als Sonderausgaben steuerlich absetzbar und ist international meist vorgesehen. Jeder, der ein rechtliches Interesse hat, hat Einsicht in die Meldedaten.