Entzieht sich Kirche dem säkularen Recht?
Die Initiatoren des "Volksbegehrens gegen Kirchen-Privilegien" behaupten: Die Kirche hat mit dem Kirchenrecht ein eigenes Rechtssystem installiert, einen "Staat im Staat" und entzieht sich so demokratischen Abläufen sowie einer staatlichen Kontrolle. Beispiel: Installierung einer kircheneigenen Missbrauchskommission anstatt Übergabe der Täter an die Justiz - Stimmt das?
Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit garantiert, dass alle anerkannten Religionsgemeinschaften ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln. Nichts anderes macht das Kirchenrecht. Eine staatliche Kontrolle wäre damit unvereinbar.
Die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft und deren Mitglieder wurden nicht von der katholischen Kirche bestellt sondern unter der Leitung von LH a.D. Waltraud Klasnic.
Diese Einrichtung leistet hervorragende Arbeit im Sinne der Opfer. Schon die Zusammensetzung bietet jede Gewähr für ihre Unabhängigkeit: Dr. Kurt Scholz, Dr. Udo Jesionek, Dr. Hubert Feichtlbauer, Dr. Reinhard Haller, Mag. Ulla Konrad u.a.
Ob und wie die Justiz bei der Ahndung von Missbrauchsfällen im kirchlichen Bereich tätig wird, ist davon völlig unabhängig und schon gar keine Frage des Kirchenrechts.