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Zahlt Kirche Grundsteuer?
Die Initiatoren des "Volksbegehrens gegen Kirchen-Privilegien" behaupten: Kirchliche Besitztümer sind vielfach grundsteuerbefreit - Stimmt das?
Für die katholische Kirche gelten keine anderen steuerrechtlichen Bestimmungen wie für andere Religionsgemeinschaften oder öffentlich-rechtliche Körperschaften:
Grundsteuerbefreit sind nur Liegenschaften, die dem Gottesdienst, der Seelsorge oder der Verwaltung dienen. Grundsteuerbefreit sind weiters Schulen, Studentenheime etc. unabhängig davon, wer der Träger der Einrichtung ist.
In allen anderen Bereichen zahlt die Kirche die Grundsteuer, denn land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Miet- / Wohngrundstücke, unbebaute Liegenschaften der Kirche sind grundsteuerpflichtig.