Finanziert der Staat kirchliche Schulen?
Die Initiatoren des "Volksbegehrens gegen Kirchen-Privilegien" behaupten: Die Erhaltung katholischer Privatschulen und Kindergärten erfolgt überwiegend aus Steuergeldern. Andere Privatschulen müssen fast alles selbst finanzieren. An öffentlichen Schulen werden die Religionslehrer vom Staat bezahlt, unterstehen aber dem kirchlichen Dienstrecht. Die Lehrinhalte unterliegen keiner staatlichen Kontrolle - Stimmt das?
Der Staat bezahlt nur die Lehrergehälter. Die Erhaltung der Schule ist Sache der Schulerhalter bzw. der Eltern. Damit erspart sich der Staat allein für den Schulbetrieb rund € 50 Mio. Darin sind nicht die Kosten des für eine eigene zusätzliche Schulinfrastruktur für ca.70.000 Schüler/innen enthalten.
Der Staat bezahlt die Religionslehrer für ALLE anerkannten Religionsgemeinschaften. Für die katholischen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht gelten die gleichen schulrechtlichen Bestimmungen wie für öffentliche Schulen und für andere Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Die Lehrpläne für den Religionsunterricht sind als Teil der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit bei allen Religionsgemeinschaften frei von staatlicher Einflussnahme.
Die Kindergartenförderung der Länder unterscheidet nicht zwischen konfessionellen und nicht konfessionellen Kindergärten. Ihre Herausnahme aus der staatlichen Förderung würde eine verfassungswidrige Diskriminierung bedeuten.