Was ist dran an den Behauptungen der Proponenten des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien"? Katholisch.at unternimmt einen Fakten-Check
Das "Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien" verfolgt drei Ziele. So heißt es, man trete ein
"für die Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes:
1. Zur Abschaffung kirchlicher Privilegien
2. Für eine klare Trennung von Kirche und Staat
3. Für die Streichung gigantischer Subventionen an die Kirche
Für ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen"
Katholisch.at möchte im Folgenden den zentralen Behauptungen der Proponenten des Volksbegehrens nachgehen und damit die teilweise falschen, einseitigen oder grob irreführenden Behauptungen entkräften.
These: Das Konkordat von 1933 schränkt die Autonomie Österreichs in kirchlichen Belangen stark ein und sichert der Kirche eine privilegierte Stellung - Stimmt das?
These: Die Erhaltung katholischer Privatschulen und Kindergärten erfolgt überwiegend aus Steuergeldern, dennoch werden die Lehrinhalte von der Kirche diktiert - Stimmt das?
These: Die Administration der Steuereintreibung wird staatlich unterstützt, behördliche Meldedaten werden der Kirche zur Verfügung gestellt - Stimmt das?
These: Auch kirchliche Fakultäten werden vom Staat bezahlt, aber vom Vatikan kontrolliert. Die dort erlangten akademischen Grade sind staatlich anerkannt - Stimmt das?