Münchner
Missbrauchsgutachten
Das am Donnerstag, dem 20. Jänner, vorgestellte, von der Kirche selbst in Auftrag gegebene Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der deutschen Erzdiözese München belastet auch den früheren Papst Benedikt XVI. (Joseph Ratzinger). Die Anwälte der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) werfen ihm zum einen Fehlverhalten in vier Fällen während seiner Amtszeit als Erzbischof von München und Freising (1977-1982) vor. Zum anderen äußern sie deutliche Zweifel an der von ihm behaupteten Unkenntnis. Diese sei mit den aus den Akten gewonnenen Erkenntnissen bisweilen "kaum in Einklang zu bringen". Benedikt XVI. hatte im Rahmen der Untersuchungen für den Missbrauchsbericht eine 82-seitige Stellungnahme abgegeben, die mit seiner Einwilligung zusammen mit dem Gutachten veröffentlicht wurde.
Insbesondere halten die Gutachter Angaben von Benedikt XVI. zu einem brisanten Fall für "wenig glaubwürdig". Der auch im Vorfeld der Veröffentlichung intensiv diskutierte "Fall H." betrifft einen Wiederholungstäter, der Anfang 1980 von Essen in die Erzdiözese München kam. Der emeritierte Papst hat mehrfach betont, er habe von dessen Vorgeschichte zum Zeitpunkt der Aufnahme in München nichts gewusst und sei auch bei der entsprechenden Ordinariatssitzung nicht dabei gewesen.