DAS ZWEITE VATIKANISCHE KONZIL
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) war zweifellos das größte, wichtigste und einschneidendste kirchliche Ereignis des 20. Jahrhunderts. "Wir hielten die Zeit für reif", schrieb Papst Johannes XXIII. in seiner Konstitution "Humanae salutis" am 25. Dezember 1961, "der katholischen Kirche und der Menschheitsfamilie die Möglichkeit eines neuen Ökumenischen Konzils zu schenken".
Eröffnet wurde das Konzil schließlich am 11. Oktober 1962. Mit seinem "aggiornamento", also der Öffnung der Kirche hin zur Welt, leitete es umfangreiche Reformen der katholischen Kirche ein: etwa eine Liturgiereform (muttersprachliche Gottesdienste), die Anerkennung der Religionsfreiheit, die Forcierung des ökumenischen Dialogs sowie des Dialogs mit den nichtchristlichen Religionen.
Mit "Nostra aetate" in die Zielgerade
im Herbst 1965 ging dieses große Konzil in die Zielgerade: So stimmten etwa am 28. Oktober 1965 die rund 2.300 Konzilsväter mit großer Mehrheit für die Annahme von fünf Dokumenten, unter denen die Erklärung "Nostra aetate" über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen herausragt.
Zwei zentrale Anliegen beinhaltet "Nostra aetate": die Verurteilung des Antisemitismus, verbunden mit einem Schuldeingeständnis der Kirche als Mitverursacherin; und die Notwendigkeit, dass die Kirche niemals die Wurzeln ihres Glaubens im Judentum vergessen darf.
Es ist das erste offizielle Dokument der römisch-katholischen Kirche, in dem die anderen Religionen positiv anerkannt werden. Die Erklärung betont das Verbindende mit den anderen Religionen, ohne den eigenen Wahrheitsanspruch zu schmälern. Die Katholische Kirche, so heißt es, lehne nichts von dem ab, was in den Religionen "wahr und heilig" sei. Christen, Juden und Muslime werden ermuntert, gegenseitige Missverständnisse im Dialog auszuräumen - ein Anspruch, der 50 Jahre nach Beschlussfassung aktueller nicht sein kann.
Das Kapitel über das Judentum ist das umfangreichste der Erklärung. Mit einer klaren Absage an den traditionellen Antijudaismus beginnt eine umfassende Aussöhnung der Kirche mit dem Judentum. Zwei zentrale Anliegen beinhaltet "Nostra aetate": erstens die Verurteilung des Antisemitismus, verbunden mit einem Schuldeingeständnis der Kirche als Mitverursacherin; zweitens die Notwendigkeit, dass die Kirche niemals die Wurzeln ihres Glaubens im Judentum vergessen darf.
Wichtige Impulse aus Österreich
Das Konzil war die bisher letzte Versammlung, bei der alle katholischen Bischöfe gemeinsame Beschlüsse fassten. Die Konzilsväter, unter ihnen auch zahlreiche österreichische Diözesanbischöfe mit Kardinal Franz König und dem Salzburger Erzbischof Andreas Rohracher an der Spitze, saßen auf im Petersdom aufgestellten Tribünen und diskutierten auf Latein. In den vier Sitzungsperioden erarbeiteten die Konzilsväter 16 Dokumente: vier Konstitutionen, neun Dekrete und drei Erklärungen. Schlüsseldokumente sind dabei die Konstitutionen.
Zentrale Dokumente - quergelesen
Die österreichischen Konzilsteilnehmer konnten wichtige Impulse für die größte Bischofsversammlung aller Zeiten einbringen. Historisch unbestritten ist die wichtige Rolle von Kardinal Franz König beispielsweise beim Entstehen der Konzilserklärung "Nostra Aetate" über das Verhältnis der Katholischen Kirche zum Judentum und zu den nichtchristlichen Religionen. Kardinal Königs Kompetenz wurde dadurch gewürdigt, dass er Mitglied der Konzilskommission für die Glaubens- und Sittenlehre war. Aber auch andere Bischöfe aus Österreich waren Mitglieder von Konzilskommissionen: Bischof Franz in der Kommission für die Liturgie und Bischof Stefan Laszlo in der Kommission für das Laienapostolat und die Massenkommunikationsmittel.
An der Spitze des österreichischen Episkopats, das am Konzil teilnahm, stand der Wiener Erzbischof Kardinal Franz König (Wien). Weitere bischöfliche Konzilsteilnehmer waren Andreas Rohracher (Salzburg), Josef Köstner (Gurk), Franz Zauner (Linz), Josef Schoiswohl (Graz-Seckau), Stephan Laszlo (Eisenstadt), Franz Zak (St. Pölten), Paulus Rusch (Innsbruck) sowie die Weihbischöfe Leo Pietsch (Graz-Seckau), Bruno Wechner (Feldkirch), Jakob Weinbacher (Wien) und Franz Jachym (Wien). Daneben wurden folgende vier Österreicher zu Sachverständigen des Konzils berufen: Der Geistliche Assistent der Katholischen Aktion Österreichs, Kanonikus Ferdinand Klostermann (Linz), der Generalprokurator der Augustinerchorherren in Rom, Abt Karl Egger, sowie die Innsbrucker Theologieprofessoren P. Karl Rahner und P. Josef Jungmann.