Leben schützen
50 Jahre Fristenregelung
Am 29. November 1973 hat der Nationalrat den Schwangerschaftsabbruch straffrei gestellt. Seither ist die Abtreibung eines Kindes zwar weiterhin untersagt, wird aber nicht mehr geahndet, wenn sie in den ersten drei Monaten ab Beginn der Schwangerschaft nach ärztlicher Beratung geschieht, sowie auch danach unter bestimmten Indikationen. Zu letzteren zählen erwartbare Behinderung des Kindes, Unmündigkeit der Schwangeren oder ernste Gefahr für ihre Gesundheit oder ihr Leben. Für Mediziner und Gesundheitspersonal gilt, dass sie nicht zur Durchführung oder Mitwirkung verpflichtet sind, sofern es nicht um die Rettung der Schwangeren aus unmittelbarer Lebensgefahr geht. Das Gesetz trat mit 1. Jänner 1975 in Kraft.
Die katholische Kirche trat bereits zur Zeit der Einführung der sogenannten Fristenregelung als deren Gegnerin auf und kritisiert das Gesetz weiterhin. Der Kirche gehe es primär nicht um die Strafbarkeit, sondern um bessere Hilfe, erneuern Österreichs Bischöfe zum 50. Jahrestag ihre schon damals erhobene Forderung. Besonders bemängelt wird die noch immer ausstehende Umsetzung vieler der schon 1973 von der Politik versprochenen "flankierenden Maßnahmen", die Frauen im Schwangerschaftskonflikt das "Ja zum Kind" erleichtern sollen, darunter Begleitforschung, finanzielle Hilfen sowie Beratung. Die Kirche selbst setzt sich auf verschiedene Weise für diese Personengruppe ein.