Bischofskonferenz: Corona-NPO-Fonds anerkennt kirchliche Leistungen
Die Österreichische Bischofskonferenz lobt den jüngst im Parlament beschlossenen Corona-Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen (NPO) und sieht darin eine Anerkennung der Leistungen von Kirchen und Religionen für die Allgemeinheit. "Durch die ausdrückliche Nennung der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften als ebenfalls antragsberechtigt macht der Nationalrat deutlich, dass auch die Religionsausübung zentral zum Leben der Menschen gehört", erklärte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Montag gegenüber Kathpress, und sagte: "Ich danke dem Nationalrat für dieses klare Bekenntnis zur gesellschaftlichen Bedeutung von Religion in unserem Land."
Für den NPO-Unterstützungsfonds stimmten am Freitag (29. Mai) die Abgeordneten von ÖVP, Grüne, SPÖ und Neos. Mit dem NPO-Unterstützungsfonds sollen Vereine und andere Organisationen unterstützt werden, die einen gesellschaftlich wertvollen Beitrag leisten. Die Tätigkeit solcher Organisationen sei nicht nur lebensnotwendig - so etwa die Feuerwehr -, sondern "unerlässlich für die Lebensqualität in einem Land", führte Schipka aus: "Was wäre unser Land ohne Chorvereinigungen, Blasmusikkapellen, Sportvereine und vieles mehr?"
Durch die ausdrückliche Nennung der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften als ebenfalls antragsberechtigt mache der Nationalrat deutlich, dass auch die "Religionsausübung zentral zum Leben der Menschen gehört. Religion wird nicht nur geduldet, sondern ist förderwürdig, weil sie zur Lebensqualität gehört: jedes Einzelnen und der Gesellschaft insgesamt", erklärte der Bischofskonferenz-Generalsekretär und sagte: "Das dichte Netz an Pfarren, das ein Netz der gelebten Religiosität und Solidarität ist, viele kirchliche Einrichtungen und nicht zuletzt die Bildungshäuser und Klöster tragen dazu bei, dass unser Land lebens- und liebenswert ist."
Der jetzt beschlossene Fonds sei zu verstehen "als Ermutigung und als Auftrag, auch weiterhin unseren Beitrag zu leisten, dass jeder einzelne Mensch bei seiner religiösen Sehnsucht und Suche unterstützt und begleitet wird und dass das Zusammenleben der Menschen insgesamt gelingt", so Schipka.
700 Millionen-Fördertopf
Die vom Nationalrat beschlossenen Unterstützungsleistungen des NPO-Fonds sollen Organisationen als privatwirtschaftliche Förderungen zugutekommen, wenn sie im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwirklichen und von Einnahmeausfällen durch COVID-19 betroffen sind. Durch einen Abänderungsantrag wurden auch Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften in den Empfängerkreis aufgenommen.
In Summe sollen für den NPO-Bereich 700 Millionen Euro aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, Anträge sind bis 31. Dezember 2020 möglich. Eingerichtet wird der NPO-Fonds beim Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport. Bei der noch zu erlassenden Verordnung mit den Umsetzungsrichtlinien soll auch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eingebunden sein. Die Antragsabwicklung wird von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) übernommen, Berichtspflichten an den Nationalrat sind vorgesehen.
Quelle: kathpress