Kirchenmusikkommission gibt Empfehlungen für Kirchenchöre
Mit der stufenweisen Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienstfeiern ist es ab sofort auch den Kirchenchören erlaubt, unter Einhaltung von Schutzbestimmungen ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Die Österreichische Kirchenmusikkommission hat am Freitag auf die entsprechende Rahmenordnung der Bischofskonferenz mit Empfehlungen reagiert, die etwa die Bestimmung eines oder mehrerer Corona-Beauftragten sowie die Erarbeitung eines Hygiene- und Probenkonzepts für Kirchenchöre umfassen. Gezeichnet ist der Text von den Vorstandsmitgliedern der Kommission, der u.a. der St. Pöltner Weihbischof Anton Leichtfried und der Kirchenmusiker Prof. Franz Karl Praßl angehören.
Grundsätzlich gelte, dass Proben, Konzerte und Gesang in Gottesdiensten als Veranstaltungen im Sinne des Epidemiegesetzes gelten. Die behördlichen Vorschriften - insbesondere der Mindestabstand von derzeit einem Meter - seien immer einzuhalten, schärft die Kirchenmusikkommission den Verantwortlichen ein. Zusätzlich gelte der Grundsatz der Eigenverantwortung für jedes Chormitglied.
Falls der für die Musik übliche Ort wie etwa die Empore die für den Ansteckungsschutz erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt, solle dort in kleinerer Besetzung oder nach Möglichkeit an einem größeren Platz im Kirchenraum musiziert werden, so eine der Empfehlungen. Singen mit Mund-Nasen-Schutz sei dann angezeigt, wenn der Ein-Meter-Abstand bei Proben und Aufführungen nicht möglich ist. Zu achten sei auf wiederholte Durchlüftung der benützten Räumlichkeiten und auf Desinfektion von Kontaktoberflächen wie Türschnallen oder Sessel. Verwendet werden sollten nur eigenes Notenmaterial. Für alle Maßnahmen soll der oder die Corona-Beauftragte als Ansprechperson fungieren.
Für das kirchliche Leben habe das Singen einen besonderen Stellenwert, wird betont. Diese Tätigkeit als solche gefährde die Gesundheit nicht - ebenso wenig wie Gastronomie, Sport oder Handel. "Gefährdend ist jedoch die Nichteinhaltung der Maßnahmen, die der Minimierung der Infektionsgefahr dienen", betont die Kirchenmusikkommission. Neben Eigenverantwortung sei Rücksichtnahme auf die Mitmenschen in allen gesellschaftlichen Bereichen der Schlüssel zum Erfolg.
Die von der Österreichischen Kirchenmusikkommission erarbeiteten "Empfehlungen für die Tätigkeit der Kirchenchöre" sind im Volltext abrufbar unter www.liturgie.at sowie www.kirchenmusikkommission.at
Quelle: kathpress