Corona: Was neue Gottesdienstregeln für Kirchenmusik bedeuten
Ein Gottesdienst "lebt" nicht nur von der Teilnahme der Gläubigen, sondern er wird erst durch den Gesang und die Musik zu einer wirklichen Feier. Dementsprechend hat nun die Österreichische Kirchenmusikkommission ausgeführt, was die am 3. Mai von der Bischofskonferenz erlassene Rahmenordnung zur Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste für die Kirchenmusik bedeutet. In dieser Rahmenordnung heißt es, dass das gemeinsame Singen und Beten "auf ein Minimum zu reduzieren" sei und auch das Danklied am Ende von Gottesdiensten entfallen solle.
In einer Erklärung des Präsidenten der Kirchenmusikkommission, Franz Karl Praßl, die auf www.liturgie.at und auf www.kirchenmusikkommission.at veröffentlicht wurde, wird nun diese Bestimmung detaillierter mit Blick auf Gottesdienste in geschlossenen Räumen und im Freien erläutert. So hält die Kommission zunächst fest, dass der Gemeindegesang "einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der liturgischen Feiern" bedeutet - es daher "nicht sinnvoll" ist, "gänzlich darauf zu verzichten". Um jedoch das Infektionsrisiko zu gering wie möglich zu halten, sei es "angeraten", dass ein Kantor oder eine Kantorin oder kleine Gruppen bis zu vier Sängern "in Stellvertretung der Gemeinde" das Singen übernehmen. Ein Mund-Nasenschutz sei darüber hinaus "prinzipiell, auch beim Beten und Singen" von allen mitfeiernden Gemeindemitgliedern zu tragen.
Gesungen werden sollte in Gottesdiensten zumindest das Gloria - "wenn vorgesehen", wie es heißt -, der Antwortpsalm und der Evangelienruf sowie das Sanktus, heißt es in der Erklärung weiter. Zur Eröffnung, während der Gabenbereitung und der Kommunion bzw. am Ende der Messe solle indes "vermehrt Instrumentalmusik erklingen". Solistischer Gesang sowie kleiner, auf bis zu vier Personen beschränkter Gruppengesang sei möglich, "wenn der Ort dafür (Empore usw.) baulich vom Rest der Gemeinde getrennt ist und die Distanzregeln zwischen den Musizierenden eingehalten werden können." Chorgesang bleibe indes aufgrund des Ansteckungsrisikos bis auf Weiteres untersagt.
"Auch eine Chance für gutes Neues"
Im Blick auf Gottesdienste im Freien empfiehlt die Kirchenmusikkommission, zu Begleitung Bläserquartette zu engagieren - die jüngst erschienenen Bläsersätze zum Gotteslob würden genügend Material zur Liedbegleitung bieten. "In jedem Fall sollen Lieder und Gesänge begleitet werden, auch mit einem Keyboard oder mit Gitarren". Organisten seien im Übrigen aufgefordert, vor und nach dem Spiel die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren - "keinesfalls" jedoch sollten die Tasten der Orgeln direkt mit Desinfektionsmittel besprüht, sondern nur mit Tüchern abgewischt werden, um die teils historischen Instrumente nicht zu beschädigen.
"Die medialen Übertragungen haben in der letzten Zeit gezeigt, dass zahlreiche kreative musikalische Lösungen viele Gottesdienste spirituell und ästhetisch bereichert haben. In den jetzt nötigen Beschränkungen kann man daher auch eine Chance für gutes Neues sehen", hält der Präsident der Kirchenmusikkommission, Praßl, abschließend fest.
(Wortlaut der Erklärung unter: https://www.kirchenmusikkommission.at/home/129854/hinweise-zur-kirchenmusik-in-gottesdiensten-ab-15.-mai-2020 und unter https://www.liturgie.at/pages/liturgieneu/news/aktuell/article/129853.html)
Quelle: kathpress