Aktuelle kirchliche Richtlinien zum Religionsunterricht
Mit der schrittweisen Wiederaufnahme des öffentlichen Schul- bzw. Unterrichtbetriebs ("Präsenzunterricht") startet auch wieder der Religionsunterricht in den Schulen. Das Schulamt der Erzdiözese Wien hat dazu auf der Grundlage der behördlichen Vorgaben eigene Richtlinien herausgegeben, was das konkret für den Religionsunterricht bedeutet. Oberste Prinzipien seien ein bestmöglicher Unterricht unter gleichzeitig bestmöglicher Einhaltung aller hygienischen Vorgaben, wie die Wiener Schulamtsleiterin Andrea Pinz am Mittwoch gegenüber Kathpress erläuterte. Der Religionsunterricht sei "unter Berücksichtigung aller organisatorischen und hygienetechnischen Rahmenbedingungen zu organisieren" heißt es wörtlich in den Richtlinien.
Religionslehrerinnen und -lehrer, die an mehreren Schulen unterrichten, müssen zwischen den Schulstandorten pendeln. Dazu heißt es wörtlich in den Richtlinien: "Der Unterricht, der stundenplanmäßig stattfindet, muss abgehalten werden. Lehrer/innen müssen daher auch zwischen den Schulstandorten pendeln. Für diese Lehrer/innen ist die Einhaltung der Hygienebestimmungen natürlich besonders wichtig (Händewaschen gleich beim Betreten des Schulgebäudes und beim Verlassen, Desinfektion, Abstand halten, Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln etc)."
Die Richtlinien halten weiters fest, dass sich für klassenübergreifende Religionsunterrichtsgruppen natürlich besondere organisatorische und hygienetechnische Herausforderungen stellen würden. Ziel sei dennoch, den Religionsunterricht anzubieten, da er gerade in der Zeit von Corona eine wichtige Stütze für die Schülerinnen und Schüler sei.
Abgestimmt mit Ministerium und Bildungsdirektionen
Für die Wiederöffnung der Schulen hat das Bildungsministerium ein "Hygienehandbuch" vorgelegt, in dem das Verhalten von Schülern und Lehrern bis ins Detail geregelt ist. Freilich: Die Regeln des Hygienehandbuchs seien Empfehlungen und zur Sicherheit aller Beteiligten selbstverständlich bestmöglich einzuhalten, sie dürften den Religionsunterricht aber auch nicht verunmöglichen, so Pinz. Das werde in den Richtlinien des Schulamtes auch entsprechend festgehalten.
Die Schulamtsleiterin betonte, dass die Richtlinien gemäß den Vorgaben des Bildungsministeriums erstellt wurden und auch mit diesem sowie den Bildungsdirektionen akkordiert sind; ebenso mit allen anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Religionsunterricht anbieten. Auch mit der Gewerkschaft habe man sich abgestimmt.
Singen fällt aus
Einige weitere Details der Richtlinien: Im Religionsunterricht darf nicht gesungen werden. Schülerinnen und Schüler, die selbst zu einer Risikogruppe gehören und deshalb dem Unterricht fernbleiben, sollen Arbeits- und Lernpakete erhalten und über "distance learning" dem Unterricht nach Maßgabe der Möglichkeiten folgen.
"Distance learning" ist freilich allgemein nicht mehr vorgesehen, sondern nur für bestimmte Ausnahmefälle. So könne es vorkommen, dass der Religionsunterricht für einige Klassen gemäß dem regulären Stundenplan ausschließlich am Nachmittag stattfindet und deshalb auch weiterhin entfällt. In diesem Fall wird für die entsprechenden Klassen das "distance learning" in Religion fortgeführt.
Hinsichtlich der Frage von Schulgottesdiensten zum Abschluss des Schuljahres geben die Richtlinien noch keine Auskunft. Sobald aber entsprechende Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz vorliegen und für den Schulbereich adaptiert wurden, werde man darüber informieren, hieß es.
Quelle: kathpress