Alleinerziehenden-Plattform: Kritik an Corona-Familienhärtefonds
Die ökumenisch getragene Österreichische Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) kritisiert den staatlichen "Corona-" Familienhärteausgleichsfonds insofern, als dass dieser alleinerziehende und getrennt lebende Eltern "weitgehend leer ausgehen" lässt. "Wir fürchten, dass viele der Alleinerziehenden weiter in die Armut abrutschen", mahnte ÖPA-Vorsitzende Evelyn Martin in einer Aussendung am Dienstag. So seien die Kriterien des Fonds "an einer Vater-Mutter-Kind-Mittelstandsfamilie" orientiert, nicht aber an der "oft harten Lebensrealität der großen Gruppe der Alleinerziehenden und ihrer Kinder". Die Plattform forderte eine Anpassung der Richtlinien an die Lebenssituationen der betroffenen Eltern sowie eine sofortige Aufstockung der Hilfefonds.
Seit vergangener Woche können Familien um Unterstützung durch den Familienhärtefonds ansuchen, wenn sie in Folge von Corona in finanzielle Notlage geraten sind. Martin kritisierte dabei etwa die Anknüpfung der finanziellen Unterstützung an die Familienbeihilfe als Kriterium für Alleinerziehende und getrennt lebende Familien als "nicht geeignet", zudem würden ausbleibende Unterhaltszahlungen nicht als Einkommensverluste gewertet. Des Weiteren seien getrennt lebende Eltern, die ihre Kinder gemeinsam betreuen und durch Unterhaltsleistung ihre Verantwortung für die Kinder übernehmen, vom Fonds ausgeschlossen.
"Wir wollen in unserer Erziehungsleistung wertgeschätzt werden", betonte Martin. So würden 156.000 Kinder unter 15 Jahren in Österreich von Alleinerziehenden betreut. Die betroffene Gruppe arbeite oft in prekären Arbeitsverhältnissen, gehe einer geringfügigen Selbstständigkeit zur Aufbesserung des monatlichen Budgets nach, sei von Beihilfen abhängig oder "working poor". In Summe seien Alleinerziehende von einer "Vielzahl an Kleinbeträgen" abhängig, deren Wegfall existenzbedrohend wirke, erläuterte die ÖPA.
Seit 15. April können sich laut Familienministerium Elternteile, die mit Stichtag 28. Februar erwerbstätig waren und durch die aktuelle Krise nun Kurzarbeit nachgehen oder arbeitslos wurden, an das Ministerium wenden. Auch Selbstständige mit Einbußen können die Zahlung beantragen. Voraussetzungen für den Familienhärteausgleichsfonds sind u.a. ein Hauptwohnsitz in Österreich, bestimmte Einkommensgrenzen und die Erwerbstätigkeit von zumindest einem Elternteil. Die genaue Höhe der Unterstützung ist vom vorherigen Einkommen abhängig.
Nicht antragsberechtigt sind Bezieher der Mindestsicherung oder Sozialhilfen (wie Mietzinsbeihilfe oder Studienbeihilfen), Betroffene von Einkommensverlusten aus geringfügigem Einkommen oder Elternteile, die ein Doppelresidenzmodell leben, aber keine Familienbeihilfe beziehen.
(Infos: www.alleinerziehende.org)
Quelle: kathpress