Mindestsicherung: Hilfsorganisationen mahnen Verbesserungen ein
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) begrüßt einheitliche Standards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, warnt zugleich aber vor Einschränkungen der Bezugsgruppen sowie Leistungskürzungen. Die Arbeitsgemeinschaft fordert deshalb "eine österreichweit einheitliche Mindestsicherung, die sich an der Lebensrealität der Menschen orientiert und bedarfsgerecht bemessen wird" wie es in einer Aussendung am Freitag hieß. Grund für die Aussendung ist die Ankündigung von Bundesminister Norbert Hofer, noch diese Woche eine Einigung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung erreichen zu wollen. In der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) arbeiten seit 1995 die großen Trägerorganisationen Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe zusammen.
"Wir begrüßen eine einheitliche Regelung und erinnern daran, dass die Mindestsicherung das letzte Netz Österreichs ist und vor Armut und Not schützen soll", so Bernd Wachter, Generalsekretär der Caritas Österreich und Vorsitzender der BAG. Die Höhe der Mindeststandards müsse existenzsichernd sein und solle ein Minimum an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen. Im Verlauf des Jahres 2017 bezogen rund 330.000 Österreicherinnen und Österreicher Mindestsicherung.
Kinderarmut entgegenwirken
Die Mindestsicherung müsse Teilhabe und Würde für alle ermöglichen. "Dazu zählt auch eine österreichweit einheitliche Erhöhung der Kinderrichtsätze ohne Staffelung nach Alter oder Anzahl der Kinder, um Kinderarmut entgegenzuwirken", forderte Erich Fenninger, Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe Österreich. Außerdem brauche es einen erleichterten Zugang zur Mindestsicherung für junge Erwachsene, deren Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können.
Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich, betonte: "Wer früh hilft, doppelt hilft." Vielfach müssten Hilfesuchende Wochen bis Monate warten, bis sie Unterstützung bekommen. Es brauche deshalb eine "effektive Soforthilfe", da sich Anspruchsberechtigte der Mindestsicherung "in einer existenziellen Notlage befinden". Dringend notwendig sei eine Reform bzw. die Berücksichtigung der höheren Lebenserhaltungskosten von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Mindestsicherung.
Zusatzleistungen in besonderen Lebenslagen
"Damit die Mindestsicherung Armut vermeidet, muss es auch Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen und Hilfe in besonderen Lebenslagen etwa für Kinderbetreuung, Heilbehelfe, Wohnungsanmietungskosten oder notwendigste Reparaturen geben", so Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes. Außerdem müsse nach Auslaufen der aktuellen Bund-Länder-Vereinbarung mit Ende 2019 gewährleistet werden, dass Mindestsicherungsbezieher auch weiterhin in die Krankenversicherung - samt E-Card-Nutzung - einbezogen werden, erinnerte Schöpfer.
Die BAG hielt in der Aussendung weiters fest, dass es einen gleichen Zugang zu Leistungen der Mindestsicherung für alle EU-Bürger, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte brauche - und zwar ohne Wartefrist.
(Weitere Informationen: www.freiewohlfahrt.at)
Quelle: kathpress