Parlament: Türkisblauer Antrag gegen Christenverfolgung
Die Bundesregierung ist jetzt ersucht worden, "sich wie im Regierungsprogramm vorgesehen international gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten - insbesondere christlicher Minderheiten - einzusetzen". Dieser Entschließungsantrag der Nationalrats-Abgeordneten Gudrun Kugler (ÖVP), Susanne Fürst (FPÖ) und anderer Parlamantarier ist bei der jüngsten Zusammenkunft des Menschenrechtsausschusses im Hohen Haus m mehrheitlich angenommen worden. Alle dort vertretenen Parteien bis auf die Liste Pilz sprachen sich laut Kugler dafür aus, diesem Antrag an den Nationalrat zuzustimmen, der am 24. oder 25. Oktober ins Plenum kommen soll.
Österreich trage als christlich geprägtes Land eine besondere Verantwortung angesichts des Umstands, dass Christen laut Angaben von NGOs die zahlenmäßig größte Gruppe der aufgrund ihrer Religion diskriminierten Personen bilden, argumentierten die Antragstellerinnen. Zudem lege die österreichische Außenpolitik im Menschenrechtsbereich seit langem einen Schwerpunkt auf die Religionsfreiheit und den Schutz religiöser Minderheiten. So seien etwa auf EU-Ebene auf österreichisches Betreiben 2012 Leitlinien beschlossen worden, um das Thema Religionsfreiheit systematisch in die Menschenrechtspolitik der EU zu integrieren.
Im türkisblauen Regierungsprogramm von 2017 wurde dies bekräftigt durch die Zusicherung, Österreich wolle sich weiterhin international gegen die Verfolgung religiöser und insbesondere christlicher Minderheiten einsetzen und zugleich gegen religiös-extremistische Ideologien wie den politischen Islam auftreten. Minderheitenschutz war auch einer jener Punkte, den Außenministerin Karin Kneissl im Zusammenhang mit der am Freitag erfolgten Wahl Österreichs in den UN-Menschenrechtsrat für die Periode 2019 bis 2021 als Schwerpunkt des österreichischen Engagements bezeichnete.
Die Menschenrechtssprecherin der ÖVP im Parlament, Gudrun Kugler, setzt sich immer wieder für aus Glaubensgründen verfolgte Christen ein. Unter anderem forderte die Juristin heuer angesichts von Abschiebungen konvertierter Flüchtlinge, dass die Entscheidung zur Taufe in einer gesetzlich anerkannten Kirche als Beweis der Echtheit der Konversion vom Bundesasylamt deutlich stärker gewürdigt werden muss.
Quelle: kathpress