Familienverband: Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen anrechnen
Der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) begrüßt die jüngsten politischen Vorstöße, Karenzzeiten voll auf Gehaltsvorrückungen anzurechnen. Mütter und Väter, die in Elternkarenz gehen, verpassten Gehaltsvorrückungen und verdienten dann ein Leben lang um genau diese Sprünge weniger, so KFÖ-Präsident AlfredTrendl in einer Aussendung am Donnerstag. Daher fordere der Katholische Familienverband seit mehr als zehn Jahren die volle Anrechnung der Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen. Insofern begrüße man nun auch die entsprechende Forderung des ÖAAB, Zeiten der Elternkarenz für Gehaltsvorrückungen, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen anzurechnen.
Diese Anrechnung sei eine Frage der Gerechtigkeit, erklärte Trendl: "Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in den ersten Jahren selber zu betreuen, dürfen nicht benachteiligt werden." Zudem brächte die Aufwertung der Karenzzeiten den Arbeitnehmern die Sicherheit, dass sich um die Kinder zu kümmern, ein wichtiger anerkannter Dienst an der Gesellschaft sei.
"Biennalsprünge sind keine Leistungsprämien, sondern werden ausschließlich aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit in den Kollektivverträgen gewährt", erinnerte KFÖ-Präsident Trendl:
Eltern, die aufgrund von Kindererziehungszeiten ihre Erwerbsarbeit unterbrechen, erhalten diese Gehaltsvorrückungen oft nicht, obwohl sie nach ihrer Rückkehr wieder den genau gleichen Job wie ihre Kollegen machen und dafür weniger Gehalt bekommen. Diese Nichtanrechnung ist mit ein zentraler Grund, warum die Lohnschere zwischen Männern und Frauen existiert und die Frauenpensionen niedrig sind.
ÖVP-Klubobmann August Wöginger hatte am Mittwoch in seiner Funktion als ÖAAB-Obmann die volle Anrechnung der Karenzzeiten in allen Berufen und Kollektivverträgen gefordert. Wenn jemand bis zu 24 Monate Karenz nimmt, soll sie oder er künftig diese Zeit für alle Gehaltsvorrückungen sowie die entsprechenden Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüche angerechnet bekommen.
"Niemand soll einen Nachteil haben, wenn er das Recht auf Karenz wahrnimmt und sich für Familie und Kinder entscheidet", sagte Wöginger der APA. Karenz solle wie Arbeitszeit bewertet werden. Laut Wöginger ist dies erst in rund 30 Prozent der großen Kollektivverträge der Fall. Derzeit gibt es 859 unterschiedliche Kollektivverträge, in 145 davon findet sich eine Regelung zur automatischen Anrechnung der Karenzzeiten.
Der Katholische Familienverband sieht in den beginnenden Kollektivvertragsverhandlungen eine "sehr gute Gelegenheit für die Sozialpartner, die Benachteiligung der Eltern zu beseitigen". Für die Arbeitnehmerseite könnte die Forderung nach Anrechnung der Karenzzeiten ein Ausgleich zum 12-Stunden-Tag sein, meinte Trendl. Freilich: "Sollten die Sozialpartner erneut keine befriedigende Einigung zustande bringen, muss eine gesetzliche Regelung geschaffen werden." Der Einwand des Wirtschaftsbundes, dies doch die Sozialpartner regeln zu lassen und nicht gesetzlich zu lösen, habe bisher zu keiner rechtlichen und sozial zufriedenstellenden Lösung geführt, stellte der KFÖ-Präsident abschließend fest.
Quelle: kathpress