Familienverband begrüßt Einigung beim Ausbau von Kinderbetreuung
Der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des geplanten Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine gute, qualitätsvolle Betreuungseinrichtung sei ein zentraler Aspekt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. "Dass sich Familienministerin Juliane Bogner-Strauss nach wochenlangen Diskussionen mit den Ländern endlich einigen konnte, ist für den Familienverband erfreulich", sagte KFÖ-Präsident Alfred Trendl am Montag in einer Aussendung.
Die Einigung sieht für die nächsten vier Jahre nun 142,5 Millionen Euro pro Jahr vom Bund vor. Dafür erhöhen die Länder ihren Kofinanzierungs-Beitrag von rund 28 auf 38 Millionen Euro pro Jahr. Ursprünglich wollte die Bundesregierung ihren Beitrag für Kindergarten-Ausbau, Gratis-Kindergarten und Sprachförderung von 140 auf 110 Millionen Euro pro Jahr senken.
Für Zielvorgaben seitens des Bundes, was Öffnungszeiten und Schließtage der Einrichtungen betrifft, hat Trendl Verständnis. Die Öffnungszeiten der Kindergärten nach den regionalen Bedürfnissen zu richten, sei zwar richtig. Es könne allerdings nicht sein, dass die Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren, vom Wohnort abhängig sei.
Jedenfalls müsse in der Kleinkindbetreuung die Devise "Qualität vor Quantität" gelten. "Eltern werden sich dann mit gutem Gewissen für eine Betreuungseinrichtung entscheiden, wenn Qualität und Betreuungsschlüssel stimmen", ist Trendl überzeugt. Für Kinder unter drei Jahren forderte er einen Betreuungsschlüssel von 1:4.
Wenn Kleinkinder außerhäuslich betreut werden, darf eine Kinderpädagogin nicht für mehr als drei bis vier Kinder verantwortlich sein.
Zudem sei wichtig, dass jene Familien, die einen Betreuungsplatz wollen und brauchen, auch ein entsprechendes qualitätsvolles Angebot vorfinden. Der KFÖ-Präsident:
Gemeinden dürfen, um etwaige Vorgaben erfüllen zu können, auf Eltern aber keinen Druck ausüben, Betreuungsplätze in Anspruch zu nehmen; ebenso wenig dürfen Förderungen von familiennahen Betreuungsformen, wie beispielsweise Tageseltern, zugunsten institutioneller Plätze gestrichen werden.
Quelle: kathpress