Moraltheologe: Waldhäusl-Vorschlag "diskriminiert Religionen"
Für den Linzer Moraltheologen Michael Rosenberger ist der Vorstoß des niederösterreichischen FPÖ-Landesrats Gottfried Waldhäusl zum Schächten eine "Diskriminierung bestimmter Religionen". Mit Tierschutz habe das zumindest nichts mehr zu tun, denn Schächten pauschal als "Tierquälerei" zu bezeichnen, "ist völlig verfehlt", betonte Rosenberger am Donnerstag im Interview mit "Kathpress". Schächten sei historisch gesehen vielmehr ein Ritual, "das aktiv zum Tierschutz mahnt". So würden die fast 2.000 Jahre alten Schächtvorschriften nämlich eine "möglichst stress- und schmerzfreie" Tötung durch einen Schlachter, "der sein Handwerk bestens versteht", vorsehen. Von seiner Wurzel her sei Schächten insofern "sehr tierfreundlich".
Für sehr bedenklich hält Rosenberger die geplanten Maßnahmen einer rationierten Zuteilung von koscherem oder halal-Fleisch ausschließlich an Personen, die sich entsprechend ausweisen.
Waldhäusl sollte sich daran erinnern, dass es ein Verbot des Schächtens in Österreich schon einmal gab - in den Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft. Damals wurde das Tierschutzargument missbraucht, um eine Religion zu diskriminieren.
Das dürfe nie mehr passieren, so der Moraltheologe. Anstatt mit der "juristischen Keule auf bestimmte Religionen einzuschlagen", solle Waldhäusl lieber das Gespräch suchen.
Die hinter dem Schächten stehende Idee gehe von einem eigenen Wert, einer Würde, des Tieres aus. Diese verbiete es auch, das Tier rein über den Nutzen für den Menschen zu definieren. Das Blut, der Lebenssaft des Tieres, gehöre insofern diesem selbst, da es ein eigenständiges Geschöpf sei, erläuterte der Moraltheologe.
Aktuell tendierten vor allem Muslime in der westlichen Welt dazu, auch die Betäubung zu akzeptieren. So werden etwa im Vereinigten Königreich fast 80 Prozent aller halal-Schlachtungen muslimischer Metzger nach vorhergehender Betäubung durchgeführt. Anders sei es im Judentum, das noch etwas Zeit brauche. "Die sollte man ihm geben, zugleich aber im direkten Gespräch für die Betäubung werben", so Rosenberger.
Rein ethisch gesehen, zähle das Recht auf Tierschutz mehr als jenes auf bestimmte religiöse Praktiken. Schließlich sei es das "grundlegendere Recht". Von einem politischen Standpunkt aus betrachtet, sei allerdings dem Recht auf religiöse Selbstbestimmung der Vorzug zu geben, "denn wenn der Staat es zu stark beschneidet, wird er auf lange Sicht instabil werden", sagte der Moraltheologe. Das Recht stehe zwischen Ethik und Politik, insofern gebe es keine eindeutige Priorität des einen oder des andern. Genau das mache die Frage des Schächtens so schwierig.
KA St. Pölten: Registrierung abzulehnen
Kritik an "jedweder Form der Registrierung oder Listenführung" übte auch die Katholische Aktion (KA) der Diözese St. Pölten.
Wir haben im Christentum fast keine Speisevorschriften, daher können wir als Christen kaum nachvollziehen, was diese für praktizierende Juden oder Muslime bedeuten.
So KA-Präsident Armin Haiderer am Donnerstag in einer Aussendung. Hier Tierschutz und freie Religionsausübung gegeneinander auszuspielen, sei eine heikle Sache.
Die Diskussion könne allerdings "etwas durchaus Fruchtbares zu Tage fördern", denn selbstkritisch müsse gesagt werden, dass sich Religionsvertreter nicht automatisch in Abwehrposition begeben brauchen, "sondern unseren eigenen Umgang mit Tieren und dem Schlachten immer wieder überdenken sollten", so Haiderer.
Quelle: kathpress