Diözesanadministrator Guggenberger setzt erste Maßnahmen
In der Diözese Gurk-Klagenfurt hat der am Montag gewählte Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger erste Maßnahmen für den Bereich des bischöflichen Mensalgutes (Bistum) gesetzt. Wie die Diözese am Dienstag mitteilte, wurde nach der ersten Sitzung des Domkapitels dem bisherigen Bistums-Geschäftsführer Andreas Maier ein Beirat unter der Leitung von Domkapitel-Ökonom Gerhard Christoph Kalidz zur Seite gestellt. Das Gremium, dem auch der Klagenfurter Dompfarrer Peter Allmaier, Ordinariats-Vizekanzler Burkhard Kronawetter, der frühere Finanzkammerdirektor und Diözesanökonom Franz Lamprecht sowie externe Experten angehören, habe sofort die Arbeit aufgenommen.
Bereits am Montag hatte Guggenberger diesen Schritt angekündigt; die neue Arbeitsgruppe solle einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche und personelle Situation sowie über das Arbeitsklima im bischöflichen Mensalgut erstellen. Darauf basierend würde dann das Domkapitel weitere Entscheidungen treffen, hatte der Diözesanadministrator mitgeteilt.
Der Wirtschaftsverwaltungsrat des Bistums, der seit Februar 2018 nur mehr beratende Funktion hatte, erhält laut der Mitteilung ab sofort die dem Kirchenrecht entsprechende Funktion eines Kontroll- und Aufsichtsorgans. "Dazu wurde das dem kirchlichen Vermögensrecht widersprechende Statut des Bistums Gurk vom 1. Februar 2018 aufgehoben und die zuvor geltende Geschäftsordnung wieder in Kraft gesetzt", hieß es.
Das Gurker Domkapitel hatte Engelbert Guggenberger (65) am Montag zum Diözesanadministrator gewählt worden. Der bisherige Generalvikar und Dompropst wird nach dem Wechsel von Bischof Alois Schwarz nach St. Pölten die Diözese Gurk-Klagenfurt bis zur Amtseinführung eines von Papst Franziskus ernannten neuen Bischofs übergangsmäßig leiten. Ein Diözesanadministrator hat laut Kirchenrecht grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie ein Diözesanbischof, darf allerdings keine weitreichenden und schwer rückgängig zu machenden Entscheidungen treffen und braucht für manche Bereiche die Zustimmung des Domkapitels.
Quelle: kathpress