Krautwaschl: Erhalt der Sonntagsruhe für Bischöfe im Fokus
Bei der Kritik der Bischofskonferenz an den von der Regierung geplanten Änderungen im Arbeitsruhegesetz geht es um die Erhaltung der generellen Sonntagsruhe in Österreich. Das hat der Grazer Bischof Wilhelm Krautwaschl in einem Interview für Steiermark-Ausgabe der "Kronen Zeitung" (1. Juli) hervorgehoben. Das Arbeitsruhegesetz schütze die Sonn- und Feiertage.
Eine generelle Möglichkeit, an mehreren Sonntagen zur Arbeit verpflichtet werden zu können, bedroht das, was Feiertage sowie auch der Sonntag an Positivem für das Miteinander in einer Gesellschaft einbringen.
Gerade der sogenannte "flexible Mensch" brauche einen Rhythmus, sagte Krautwaschl. Mit einer Abkehr vom Sonntagsschutz tue sich die Gesellschaft nichts Gutes: "Daher warnen wir schon vor dem ersten Schritt in diese Richtung."
Familien sollten die Möglichkeit haben, einen Tag in der Woche gemeinsam zu erleben.
Da kann der Kirchgang ein Element sein. Es geht um Zeit für die Familie, für gemeinsame Freizeitgestaltung und den Sonntag als Tag der Barmherzigkeit für Krankenbesuche, Feiern und vieles mehr, das uns als Menschen bereichert. Das ist ein wesentlicher Aspekt geglückten Menschseins.
Bei den Fragen zur Vereinbarung von Beruf und Familie säßen alle in der Gesellschaft am selben Tisch, antwortete der Bischof auf eine Frage vor dem Hintergrund der Debatte um die Anhebung der täglichen Maximalarbeitszeit auf zwölf Stunden, die ebenfalls in den Gesetzesplänen vorgesehen ist. Unterschiedlichste Anliegen müssten unter einen Hut gebracht werden. Krautwaschl hielt fest:
Wir alle ringen um eine Lösung, die viele Interessen auszugleichen hat. Dafür braucht es vor allem die bewährte Einbindung der österreichischen Sozialpartner.
Die Bischofskonferenz hatte am Donnerstag heftige Kritik an den Plänen der Regierung zur Änderung des Arbeitsruhegesetzes geübt. "Die beabsichtigten Gesetzesänderungen verletzen völkerrechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich" auf Grundlage des Konkordats und seien "verfassungsrechtlich bedenklich", hieß es in einer Stellungnahme. Die Planung derart umfassender Gesetzesänderungen ohne Begutachtungsverfahren sei zudem auch "demokratiepolitisch bedenklich" und "eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung".
Nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderungen würde es Betrieben möglich sein, die Arbeitnehmer an jedem beliebigen staatlichen Feiertag oder Wochenendtag zur Arbeitsleistung zu verpflichten, warnte die Bischofskonferenz. Befürchtet wird weiters einen "Dammbruch" hinsichtlich der Beschränkungen der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen.
Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka warnte am Freitag in mehreren Interviews vor einer weiteren Aushöhlung des gesellschaftlichen Konsens zur Sonn- und Feiertagsruhe. Gegenüber "Kathpress" präzisierte er zugleich, dass sich die Bischofskonferenz nicht prinzipiell gegen eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ausspreche. Diese könnte auch dem Wohl der Familien dienen, sie dürfe aber jedenfalls nicht zu deren Lasten gehen.
Quelle: kathpress