Klagenfurter Dompropst Guggenberger neuer Diözesanadministrator
Das achtköpfige Gurker Domkapitel hat am Montag nach der morgendlichen Kapitelmesse im Klagenfurter Dom den bisherigen Generalvikar der Diözese Gurk, Dompropst Engelbert Guggenberger, zum Diözesanadministrator gewählt. Er ist seit 1939 der erste Diözesanadministrator, der vom Gurker Domkapitel gewählt wurde, und wird die Diözese bis zur Amtseinführung eines von Papst Franziskus ernannten neuen Bischofs leiten.
Engelbert Guggenberger, am 9. Mai 1953 in St. Lorenzen im Lesachtal geboren, studierte zunächst von 1972 bis 1979 in Rom an der Päpstlichen Universität "Gregoriana" Philosophie und Theologie. Nach der Priesterweihe 1978 in Rom wirkte er von 1979 bis 1982 als Kaplan in der Stadtpfarre Gmünd. 1982 setzte er seine Studien in Rom fort und promovierte 1987 zum Doktor der Theologie mit einer Dissertation über den Konzilstheologen Karl Rahner. Die Dissertation wurde mit dem "Kardinal-Innitzer-Preis" ausgezeichnet und in den Innsbrucker Theologischen Studien veröffentlicht.
Von 1986 bis 1988 war Guggenberger Pfarrprovisor in Bad Kleinkirchheim und St. Oswald. Anschließend wirkte er von 1988 bis 1999 als Regens und Direktor des Bischöflichen Seminars "Marianum" Tanzenberg und als Pfarrprovisor in Pörtschach/Berg und Projern. Von 1999 bis 2008 war Guggenberger Pfarrer und Dechant der Stadtpfarre Spittal/Drau sowie Pfarrprovisor von Amlach und Molzbichl.
Seit 1. September 2008 ist er Generalvikar der Diözese Gurk. Im Oktober 2016 wurde er durch das Gurker Domkapitel zum Dompropst des Domkapitels gewählt.
Überdies ist Generalvikar Guggenberger unter anderem Vorsitzender der Interessensgemeinschaft der christlichen Krankenhäuser Kärntens und der Diözesankommission für ökumenische Fragen. Außerdem ist er Mitglied in zahlreichen Kommissionen und Gremien der Diözese Gurk. In Anerkennung seiner Leistungen wurde Guggenberger 2009 zum Monsignore (Päpstlicher Ehrenkaplan) ernannt.
Die Ernennung eines Diözesanadminstrators war nötig geworden, da Papst Franziskus den früheren Kärntner Bischof, Alois Schwarz, zum Diözesanbischof von St. Pölten berufen hat. Schwarz war am Sonntag im St. Pöltner Dom in sein neues Amt eingeführt worden.
Ähnliche Rechte wie Diözesanbischof
Der Diözesanadministrator hat gemäß dem Kirchenrecht grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie ein Diözesanbischof, allerdings mit einigen Einschränkungen. So darf der Diözesanadministrator keine weitreichenden Entscheidungen treffen, die dem kommenden Bischof vorgreifen würden und nicht oder nur schwer rückgängig zu machen wären. Bei manchen Entscheidungen, die ein Diözesanbischof allein treffen kann, braucht der Administrator allerdings die Zustimmung des Domkapitels. Dies gilt beispielsweise für die Zulassung von Kandidaten zur Diakonen- und Priesterweihe.
Wenn der Administrator nicht selbst Bischof ist, kann er weder Priester- oder Diakonenweihen vornehmen, noch die Weihe der Heiligen Öle bei der Chrisammesse in der Karwoche durchführen. Er muss dazu einen auswärtigen Bischof einladen. Die für Herbst 2018 angesetzte Diakonatsweihe in der Diözese Gurk wird daher - für den Fall, dass bis dahin kein neuer Bischof für die Diözese Gurk ernannt und geweiht ist - durch Bischof Alois Schwarz erfolgen.
Dauert die Sedisvakanz länger als ein Jahr, so ändert sich die Rechtsstellung des Diözesanadministrators in einigen Belangen, und er erhält weitere Vollmachten, wie beispielsweise - die Zustimmung des Domkapitels vorausgesetzt - zur Ernennung von Pfarrern, zur Besetzung diözesaner Ämter oder zur Übernahme von Priestern aus anderen Diözesen in den definitiven Dienst der eigenen Diözese ("Inkardinierung").
Ein Diözesanadministrator muss laut Kirchenrecht Priester und mindestens 35 Jahre alt sein. Die Zugehörigkeit zum Domkapitel ist keine Voraussetzung. Er kann Ordens- oder Weltpriester sein und auch aus einer anderen Diözese stammen.
Verlorengegangenes Vertrauen wiederherstellen
Unmittelbar nach seiner Wahl am Montag erklärte Guggenberger, es sei ihm "mit Blick auf die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" ein Anliegen, "durch Klarheit, Entschiedenheit und Transparenz in meinem Kommunikations- und Führungsstil verloren gegangenes Vertrauen in die Diözesanleitung wieder herzustellen." Indirekt ging der neue diözesane Interimsleiter damit auf in den Medien veröffentlichte Kritik am Führungsstil des bisherigen Kärntner Bischofs Alois Schwarz ein.
Den Ökonom des Domkapitels, Stiftspfarrer Gerhard Kalidz, habe er dazu beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche und personelle Situation, sowie über das Arbeitsklima in der Diözese zu erhalten, berichtete Guggenberger. Die Ergebnisse dieses Arbeitsgruppe seien Basis für weitere Entscheidungen des Domkapitels.
In der Seelsorge wolle er den von Bischof Alois Schwarz eingeschlagenen Weg der "menschennahen Seelsorge" fortsetzen. Das initiierte Leitbild, "Mit Jesus Christus den Menschen nahe sein", bleibe weiterhin "Programm und Auftrag". Er werde sich daher mit "aller Kraft" einsetzen für die Aufrechterhaltung der 336 Kärntner Pfarren, die spirituelle, kulturelle, soziale und gesellschaftliche Kraftzentren seien - auch im Wissen um die knapper werdenden finanziellen und personellen Ressourcen.
Er sehe sich als "Primus inter pares", als Erster unter den Mitbrüdern im Domkapitel, erklärte Guggenberger. Einheit und Kollegialität mit den übrigen Domkapitularen sei ihm ein zentrales Anliegen. Als neu gewählter Diözesanadministrator freue er sich auf eine gute Zusammenarbeit mit allen in Kärnten.
Ich bitte alle, denen die Kirche in Anliegen ist, um ihre aktive Mitarbeit sowie um das Gebet für die Diözese Gurk-Klagenfurt.
Quelle: kathpress