Am 2. Juli wird in Kärnten ein Diözesanadministrator gewählt
Bischof Alois Schwarz übernimmt am kommenden Sonntagnachmittag im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes im St. Pöltner Dom sein Amt als neuer Bischof der Diözese St. Pölten. Zugleich ist damit der Bischofsstuhl in der Diözese Gurk unbesetzt, also vakant. (Die Zeitspanne bis zum Amtsantritt des neuen Bischofs wird "Sedisvakanz" genannt.) Damit die Diözese aber in dieser Zeit nicht ohne Leitung ist, wählt das Gurker Domkapitel am Montag, 2. Juli, einen Diözesanadministrator.
Das Gurker Domkapitel wird erstmals seit 1939 zur Wahl eines Administrators zusammenkommen, wie die Diözese Gurk in einer Aussendung mitteilte. Dem Gurker Domkapitel, das seit dem 12. Jahrhundert besteht, gehören derzeit acht Mitglieder ("Domkapitulare") an. Die Domkapitulare nehmen grundsätzlich an der Leitung der Diözese teil und gehören zu den engsten Beratern des jeweiligen Bischofs. U.a. gehört aber auch die Erhaltung der Dom- und Stiftskirche in Gurk zu ihren Aufgaben.
Die Wahl des Administrators erfolgt geheim per Stimmzettel. Nach kirchlichem Recht muss die Wahl in maximal drei Wahlgängen erfolgen. Bei einer eventuellen Stimmengleichheit gilt der Ältere als gewählt. Nach Annahme der Wahl legt der Gewählte vor dem Wahlkollegium den Amtseid ab. Das Ergebnis der Wahl wird direkt im Anschluss an die Wahl durch Ordinariatskanzler Jakob Ibounig offiziell im Klagenfurter Dompfarrhof bekannt gegeben. Der Vatikan wird vom Ausgang der Wahl in Kenntnis gesetzt.
Der Diözesanadministrator hat gemäß dem Kirchenrecht grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie ein Diözesanbischof, allerdings mit einigen Einschränkungen. So darf der Diözesanadministrator keine weitreichenden Entscheidungen treffen, die dem kommenden Bischof vorgreifen würden und nicht oder nur schwer rückgängig zu machen wären. Bei manchen Entscheidungen, die ein Diözesanbischof allein treffen kann, braucht der Administrator allerdings die Zustimmung des Domkapitels. Dies gilt beispielsweise für die Zulassung von Kandidaten zur Diakonen- und Priesterweihe.
Wenn der Administrator nicht selbst Bischof ist, kann er weder Priester- oder Diakonenweihen vornehmen, noch die Weihe der Heiligen Öle bei der Chrisammesse in der Karwoche durchführen. Er muss dazu einen auswärtigen Bischof einladen. Die für Herbst 2018 angesetzte Diakonatsweihe in der Diözese Gurk wird daher - für den Fall, dass bis dahin kein neuer Bischof für die Diözese Gurk ernannt und geweiht ist - durch Bischof Alois Schwarz erfolgen.
Dauert die Sedisvakanz länger als ein Jahr, so ändert sich die Rechtsstellung des Diözesanadministrators in einigen Belangen, und er erhält weitere Vollmachten, wie beispielsweise - die Zustimmung des Domkapitels vorausgesetzt - zur Ernennung von Pfarrern, zur Besetzung diözesaner Ämter oder zur Übernahme von Priestern aus anderen Diözesen in den definitiven Dienst der eigenen Diözese ("Inkardinierung").
Der theoretische Kandidatenkreis für das Amt des Diözesanadministrators ist recht groß. Der Diözesanadministrator muss laut Kirchenrecht Priester und mindestens 35 Jahre alt sein. Die Zugehörigkeit zum Domkapitel ist keine Voraussetzung. Er kann Ordens- oder Weltpriester sein und auch aus einer anderen Diözese stammen.
Quelle: kathpress