Vieldiskutierte Handreichung zu Kommunionzulassung veröffentlicht
Nach zweitägigen Beratungen in Berlin ringen die deutschen Bischöfe weiter um eine gemeinsame Lösung beim Thema Kommunion. Eine im Februar mehrheitlich verabschiedete Handreichung, wonach evangelische Ehepartner im Einzelfall die Kommunion empfangen können, wird "nicht als Dokument der Bischofskonferenz" erscheinen. Sie wurde jedoch am Mittwoch erstmals als "Orientierungshilfe" veröffentlicht und ist auf der Website der Bischofskonferenz (www.dbk.de) abrufbar.
In einer am Mittwoch in Bonn herausgegebenen Mitteilung betonen die Bischöfe, sie fühlten sich verpflichtet, auf dem Weg eines ökumenischen Miteinanders "mutig voranzuschreiten". Das Thema soll auch bei der nächsten Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) Ende September erneut zur Sprache kommen.
Der umstrittene Text über "Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie" war im Februar mit Dreiviertel-Mehrheit verabschiedet worden. Er liege nun "als Orientierungshilfe in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe", heißt es in der Erklärung weiter. Das Dokument erscheine nicht auf Ebene der Bischofskonferenz, da es in dieser Frage "auch um eine weltkirchliche Dimension" gehe. Diese Punkte habe der DBK-Vorsitzende Kardinal Reinhard Marx in einer Begegnung mit Papst Franziskus klären können.
Über die Gespräche in Rom habe Marx nun in Berlin den "Ständigen Rat" der Bischofskonferenz informiert. Dort ist jedes der 27 Diözesen mit einer Stimme vertreten, in der Regel durch den Ortsbischof.
Die DBK-Erklärung vom Mittwoch spricht durchgängig von "konfessionsverbindenden" Ehepaaren und Familien. Sie lägen den Bischöfen "sehr am Herzen". Weiter heißt es in der Mitteilung: "Wir unterstreichen, dass Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammengehören. Wir ringen um eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen."
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte sich im Februar mehrheitlich auf die pastorale Handreichung geeinigt. Sieben Bischöfe um den Kölner Kardinal Erzbischof Rainer Maria Woelki baten daraufhin den Vatikan um Klarstellung, ob eine solche Regelung von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann.
Nach Gesprächen Anfang Mai verwies der Vatikan den Konflikt zunächst an die DBK zurück. Anfang Juni wurde ein Brief der vatikanischen Glaubenskongregation bekannt, wonach das Dokument aus Sicht von Papst Franziskus "nicht zur Veröffentlichung reif ist". Anschließend hatten der Papst betont, dieser Brief sei "keine ökumenische Bremse". Der entscheidende Punkt sei die Zuständigkeit des einzelnen Ortsbischofs.
Hanke: Wir Bischöfe zanken uns nicht
Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke - er hatte sich als einer von sieben Bischöfen per Brief in der Frage des Kommunionempfangs nach Rom gewandt - sagte zur am Mittwoch veröffentlichten DBK-Erklärung, diese solle klarmachen, "dass wir als Bischöfe uns jetzt nicht zanken und streiten". Vielmehr gehe es allen darum, die Ökumene weiter voranzubringen und Sorge für gemischtkonfessionelle Paare zu tragen. Man wolle gemeinsam um einen Weg ringen, "auf dem wir sicherlich nicht alle im Gleichklang sind", sagte Hanke der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur KNA.
Weiter gebe es das Ziel, dass im Vatikan das Einheitssekretariat, die Glaubenskongregation und der Rat zur Auslegung der Gesetzestexte "einen Weg schaffen wollen, der dann auch weltkirchlich Bestand hat", so Bischof Hanke. Er verwies zudem darauf, dass schon jetzt der einzelne Ortsbischof die Möglichkeit habe, die bestehenden Regelungen in dieser Frage "zu applizieren".
Voderholzer sieht theologischen Klärungsbedarf
Großen theologischen Klärungsbedarf in der Debatte um die Zulassung nichtkatholischer Ehepartner zur Kommunion sieht auch der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer. Als Mitglied der Glaubenskongregation wolle er diese um eine "vertiefte Untersuchung" bitten, kündigte Voderholzer in einem Interview mit der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost" (Donnerstag-Ausgabe) an. Bei der Sitzung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz habe man sich zu Wochenbeginn in Berlin "um größtmögliche Einigkeit bemüht", schilderte der Bischof. Nach mehrstündiger kontroverser Debatte habe man einstimmig die am Mittwoch veröffentlichte kurze Erklärung verabschiedet.
Die Auseinandersetzungen der vergangenen Wochen, so Voderholzer, hätten "gezeigt, dass es für die Einheit der Kirche und das kollegiale Miteinander auch der Bischöfe gut ist, wenn Minderheiten respektiert, Zuständigkeiten gewahrt und Dienstwege eingehalten werden".
"Fixierung auf Eucharistiegemeinschaft lösen"
Die Glaubenskongregation solle nun theologisch näher untersuchen, was unter einer "gravierenden Notlage" zu verstehen sei, in der das Kirchenrecht in Einzelfällen auch Nichtkatholiken den Empfang der Kommunion gestattet. Eine "große Unsicherheit" besteht laut Voderholzer auch in der Frage, welche Elemente alle zum katholischen Glauben der Eucharistie gehören.
Für den weiteren Fortgang der ökumenischen Bemühungen empfahl der Regensburger Bischof, sich "von der Fixierung auf die Eucharistiegemeinschaft als 'Schritt zur Einheit'" zu lösen. Zuvor müsse um die verbliebenen und zum Teil erheblichen Differenzen gerungen werden, etwa auch den Unterschied zwischen evangelischem Abendmahl und katholischer Eucharistiefeier. Er erhoffe sich auch von evangelischer Seite "eine vertiefte Klärung" der Bedeutung des Abendmahls für ihr Selbstverständnis.
EKD begrüßt Veröffentlichung
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßte unterdessen am Mittwoch die Veröffentlichung des Textes der von den deutschen Bischöfen erarbeiteten Handreichung zur Kommunionzulassung nichtkatholischer Ehepartner in Einzelfällen. Sie sehe darin eine Fortsetzung des ökumenischen Geistes aus dem Reformationsjahr 2017 und eine Konkretion der Selbstverpflichtungen, die beide Kirchen anlässlich des Buß- und Versöhnungsgottesdienstes im März 2017 eingegangen waren. Mit der Übertragung der Verantwortung auf den Ortsbischof habe die DBK "einen Weg gefunden, wie sie die faktisch weithin etablierte Realität an der Basis aus dem Licht der Unrechtmäßigkeit holen kann".
"Man ist geneigt, von einem kleinen Schritt in der Ökumene, aber einem großen Schritt für die katholische Kirche zu sprechen", heißt es in der in Hannover veröffentlichten Erklärung. Zugleich sei aber noch zu beachten, dass Katholiken umgekehrt von ihrer Kirche immer noch nicht erlaubt werde, am evangelischen Abendmahl teilzunehmen. Hier sei noch ein langer Weg zu erwarten.
"Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie"
Quelle: kathpress