Familienverband: Über Abtreibung ohne Unterstellungen reden
Seit 1975 sind Schwangerschaftsabbrüche in Österreich straffrei gestellt, "doch bis heute ist es nicht möglich, das Thema Abtreibung sachlich und ohne ideologische Scheuklappen zu diskutieren". Auf dieses Manko hat die Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ), Astrid Ebenberger, in einem Gastkommentar für die "Wiener Zeitung" (Donnerstag) hingewiesen. Sie bedauerte immer wiederkehrende Unterstellungen in der Debatte: Stets werde den einen unterstellt, sie wollten an der Straffreiheit rütteln, den anderen, sie würden den Schutz des ungeborenen Lebens mit Füßen treten.
"Wenig hilfreich" ist laut Ebenberger sowohl die Haltung, auf Frauen in Konfliktschwangerschaften "mit dem Finger zu zeigen" und sie zu kriminalisieren, als auch der "egoistische" Standpunkt, Abtreibung als "Recht der Frau" einzufordern. Der Slogan "Mein Körper gehört mir!" mag aus feministisch-emanzipatorischer Sicht nachvollziehbar sein, räumte die KFÖ-Vizepräsidentin ein, aber ein "Recht" auf Schwangerschaftsabbruch lasse sich aus der Straffreiheit "mit Sicherheit nicht ableiten".
Von einer ungewollten Schwangerschaft Betroffenen nützten ideologische Grabenkämpfe wenig, gab Ebenberger zu bedenken. Sie regte eine Reihe von Rahmenbedingungen an, die geeignet seien, "das Ja zum Leben zu erleichtern". Darunter nannte sie die oftmals eingeforderten "flankierenden Maßnahmen" wie die strikte Trennung zwischen beratendem und abtreibendem Arzt und eine Überlegungsfrist zwischen Beratung und Eingriff. Ärzte müssten laut Ebenberger verpflichtet werden, auf Angebote zur Beratung hinzuweisen; eine solche von unabhängigen, anerkannten Einrichtungen sollte "zum Regelfall werden". Dass die Regierung jetzt bei den Familienberatungsstellen eine Million Euro einsparen will, dürfe nicht auf Kosten der von Krisen Betroffenen gehen, so eine weitere, aktuelle Forderung.
Mehr Augenmerk auf Behinderte legen
Gerade Eltern von behinderten Kindern bräuchten vielfältige, auch finanzielle Unterstützung, so die KFÖ-Vizepräsidentin weiter. Die Möglichkeit einer Abtreibung bis zur Geburt in solchen Fällen ("eugenische Indikation") sei abzuschaffen, neu zu regeln die "Kind als Schaden"-Judikatur, also die Möglichkeit, nach fehlerhaften Pränataldiagnosen "Schadensersatz" einzufordern.
Einmal mehr eine Lanze brach die Familienverbandsvertreterin für die Bürgerinitiative "Fakten helfen" der "Aktion Leben" und deren Forderung nach anonymen Erhebungen über die Anzahl der Abtreibungen in Österreich und deren Motive, um wissenschaftlich fundiert gegensteuern zu können.
Ebenbauers Fazit:
Erst wenn schwangere Frauen und werdende Väter auf die Frage nach der Schwangerschaft sagen können: 'Sie ist ungeplant, aber nicht ungewollt', sind Rahmenbedingungen geschaffen, die das Ja zum Kind auch im Krisenfall tatsächlich erleichtern.
Quelle: kathpress