Experten: Verhältnis Staat-Religion in Österreich vorbildlich
Das Verhältnis, das die Republik Österreich zu den anerkannten Religionsgesellschaften und Glaubensgemeinschaften unterhält, kann als vorbildlich gelten: So lautete der Tenor einer Podiumsdiskussion am Donnerstagabend in Salzburg zur Frage "Wie viel Religion verträgt der Staat?" Betont wurde von den Diskutanten - darunter der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, der Politologe Anton Pelinka, der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, Ibrahim Olgun und die Biochemikerin Renee Schröder - vor allem das Kooperationsverhältnis, welches zwar auf einer richtigen und wichtigen Trennung von Religionen und Staat basiere, diese aber nicht absolut setze, sondern Kooperationen zum Wohl der Bürger zulasse.
Die Veranstaltung bildete zugleich den Abschluss einer gemeinsam vom Zentrum Theologie Interkulturell und Studium der Religionen der Universität Salzburg, der Kommission Weltreligionen der Österreichischen Bischofskonferenz und dem Salzburger Bildungshaus St. Virgil ausgerichteten Tagung unter dem Titel "Religion und Staat. Trennung - Kooperation - Vereinnahmung?"
Impressionen der Tagung
Der Staat könne weder aus legistischen noch aus gesellschaftlichen Gründen auf eine Kooperation mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften verzichten, führte Generalsekretär Schipka aus. Denn würde er - trotz seiner Verpflichtung zur prinzipiellen Neutralität - den Religionen eine Grenze setzen wollen, so würde dies notwendigerweise einem Verstoß gegen die Religionsfreiheit und somit einem Verstoß gegen ein basales Menschenrecht gleichkommen. Auch gesellschaftlich könne der Staat nicht auf die Religionen verzichten, "insofern Staatsbürger in einem säkularen Verfassungsstaat nicht nur Rechtsunterworfene sind, sondern auch als Autoren des Rechts angesehen werden müssen". Somit hätten "auch religiöse Bürger das Recht, aus ihrer Weltdeutung heraus staatliches Recht mitzugestalten".
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Die prinzipielle weltanschauliche Neutralität des säkularen Rechtsstaates müsse man indes aus christlicher Sicht gar willkommen heißen, ermögliche doch erst sie wirkliche Freiheiten sowohl für die Religionen als auch für den Staat. Insofern sei der säkulare Staat eine "zivilisatorische Errungenschaft". Der säkulare Rechtsstaat müsse aber in dem Maße die Religionsfreiheit "nicht nur respektieren, sondern garantieren", in dem Religion ein bestimmender Faktor des alltäglichen Lebens seiner Bürger sei, so Schipka weiter. Diese Aufgabe gelte nicht exklusiv für eine bestimmte Religion, sondern "für alle religiösen Bekenntnisse". Religionsfreiheit sei schließlich "ein Menschenrecht, das jedem Einzelnen zusteht" - und bei dem es entsprechend "kein 'Zuviel'" geben könne.
So könne gelten, dass der Staat aus institutioneller Sicht zwar keine Religion vertrage, so Schipka in Anspielung auf die titelgebende Frage der Veranstaltung; dies schließe aber eine "Kooperation in Freiheit nicht aus, sondern vielmehr ein".
Henhapel: "Ideelle Leistungen der Religion sind unbezahlbar"
Der Politologe Anton Pelinka zeigte sich hoch erfreut über diese Aussage Schipkas - vor einem halben Jahrhundert seien solche Sätze, die die Autonomie des Staates als Errungenschaft auch gegen religiöse Vereinnahmungsversuche verteidigen, aus dem Munde katholischer Amtsträger undenkbar gewesen. Auch Pelinka würdigte in seinem Statement das österreichische kooperative Modell von Staat und Religionen als "sehr vernünftiges und pragmatisches Instrument". Für den Staat habe das Modell "eindeutig mehr Vor- als Nachteile", insofern die Religionsgemeinschaften gerade auch im Bildungs- und Fürsorge- und Sozialbereich den Staat auch maßgeblich entlasten, so der Politologe.
Oliver Henhapel, Leiter des Kultusamtes
Zu einer ähnlichen Einschätzung kam bereits in einem Statement am Nachmittag bei einer vorausgegangenen Tagung zu einem ähnlichen Thema der Leiter des Kultusamtes im Bundeskanzleramt, Oliver Henhapel: Der säkulare Rechtsstaat könne "objektiv nicht absolut neutral sein" - eine Kooperation mit den Religionen und Kirchen sei allein schon zur Durchsetzung der staatlichen Regeln für eben diese Religionen und Kirchen "unverzichtbar". Außerdem sei der neutrale Staat auf Gemeinschaften angewiesen, "die umfassende werthaltige Konzepte in die Gesellschaft einbringen" - auch hier seien die Kirchen und Religionsgemeinschaften wichtige Player. Und so könne gelten:
Wenn die Kirchen und Religionsgemeinschaften Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen, so sind sie materiell wertvoll für den Staat; ihre ideellen Leistungen sind für den Staat unbezahlbar.
Olgun: "Viele gemeinsame Ziele"
Dankbar für das österreichische Modell zeigte sich auch der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ), Ibrahim Olgun. Es sei "wichtig, dass es eine Kooperation des Staates mit den Religionen gibt, da wir viele gemeinsame Ziele haben", so Olgun. Auch wenn es Rückschläge gebe wie die Einführung des Verschleierungsverbotes, welches viele Muslime in Österreich als Einmischung in die inneren Angelegenheiten empfunden hätten, so seien die Muslime doch prinzipiell "sehr zufrieden" mit der österreichischen rechtlichen Situation.
Ebenfalls bereits im Rahmen eines Statements bei der vorausgegangenen Tagung am Nachmittag hatte Olgun zur veränderten Situation für die Muslime seit Inkrafttreten des neuen Islamgesetzes 2015 Stellung genommen. Das Gesetz habe viel Kritik aus der muslimischen Community erfahren, räumte Olgun ein, auch hätte man von Seiten der IGGiÖ "die Verhandlungen besser, professioneller führen können", etwa indem man die Moscheevereine viel früher in die Verhandlungen eingebunden hätte. So wären manche Irritationen und Ärgernisse zu vermeiden gewesen.
Problematisch bleibe für viele Vereine weiterhin die verlangte Eingliederung unter dem Dach der IGGiÖ sowie das Verbot der Auslandsfinanzierung, was vor allem die Türkisch-islamische Union ATIB und ihre Imame vor Probleme stelle, so Olgun. Hier wäre eine gesetzliche Übergangsfrist sinnvoll gewesen.
Zugleich habe das neue Islamgesetz aber auch wichtige innermuslimische Modernisierungsprozesse angestoßen und "den innermuslimischen Dialog gestärkt". Eines der Resultate sei etwa ein neuer gemeinsamer Kriterienkatalog für Moscheegemeinden bzw. Moscheen, der der Qualitätssicherung in den Gemeinden diene. Das Verbot der Auslandsfinanzierung wiederum habe einen Prozess der Modernisierung der Finanzgebarung innerhalb der IGGiÖ in Gang gesetzt. Auch gebe das neue Gesetz der Glaubensgemeinschaft wesentlich größere Kontroll- und Durchgriffsrechte für die einzelnen Moscheegemeinden - allerdings mit dem Hinkefuß, dass dies auch einen enormen personellen Mehraufwand mit sich bringe.
Schröder: Atheistischer Papst-Fan
Zu einer erwartungsgemäß kritischeren Einschätzung kam die Biochemikerin Renee Schröder. Die Religionen würden zwar ohne Frage wertvolle Dienste auch im Interesse des Gemeinwohls leisten, zugleich aber störe sie "bei allen Religionen das Frauenbild", welches aus einem patriarchalen Gottesbild resultiere, sowie eine latente Unmündigkeit, der der Staat durch eine Erziehung zur Selbstverantwortung entgegentreten müsse.
In dem Kontext "outete" sich Schröder indes als "Fan" von Papst Franziskus - zumindest als Fan seiner Öko-Enzyklika "Laudato si": Sie stimme dem Papst zwar nicht zu, wo dieser die Schöpfung als Werk Gottes beschreibe, "aber ab Seite zwei, ab dem Moment, wo er den Menschen als verantwortlich für die Welt beschreibt, bin ich ganz bei ihm", so Schröder. Die Gottesvorstellung an sich stelle ihrer Ansicht nach jedoch eine Illusion dar, die sich der verhältnismäßig jungen, rund 70.000 Jahre alten menschlichen Fähigkeit verdanke, zu abstrahieren und "Dinge zu denken, die es nicht gibt". Diese Fähigkeit sei die Geburtsstunde der Kultur gewesen, aber zugleich wohl auch die Geburtsstunde der Religion.
Freistetter: "Sehr alte Frage in neuem Gewand"
Das Podium bildete zugleich den Abschluss der Tagung "Religion und Staat: Trennung, Kooperation, Vereinnahmung?" - Eröffnet wurde die Tagung am Donnerstagvormittag von Militärbischof Werner Freistetter. Noch vor einigen Jahren sei man von einer Marginalisierung und Privatisierung der Religion ausgegangen - diese soziologische Prognose habe sich heute erledigt, führte der Bischof aus. Und so erweise sich die Frage nach einem produktiven Staat-Religion-Verhältnis gewissermaßen als "sehr alte Frage in neuem Gewand".
Beleuchtet wurde diese Frage in Vorträgen u.a. vom Münchener Kirchenrechtler Burkhard Berkmann, der Wiener Politikwissenschaftlerin Astrid Mattes, dem Leiter des Kultusamtes beim Bundeskanzleramt, Oliver Henhapel, der Biochemikerin Renee Schröder sowie dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), Ibrahim Olgun, und dem Innsbrucker Erziehungswissenschaftler Erol Yildiz.
Quelle: Kathpress