Katholischer Familienverband und Caritas begrüßen Familienbonus
Lob für den von der Regierung geplanten Familienbonus kam am Mittwoch vom Katholischen Familienverband (KFÖ) und der Caritas. Der Familienbonus soll Familien, die Einkommenssteuer zahlen, ab 2019 mit 1.500 Euro pro Kind (bis 18) und Jahr entlasten. Familien gehörten bei der letzten Steuerreform 2016 zu den Verlierern, es sei deshalb höchste Zeit, diesen Missstand zu beheben, so KFÖ-Präsident Alfred Trendl in einer Aussendung:
Es darf nicht egal sein, wie viele Menschen von einem Einkommen leben müssen. Mit dem Steuerbonus finden nun Sorgepflichten für Kinder, insbesondere ab dem 10. Lebensjahr, eine stärkere und einfachere Berücksichtigung im Steuerrecht.
Die Kritik, dass der Bonus nur steuerzahlenden Eltern zu Gute komme, wies Trendl entschieden zurück: "Bei einem Brutto-Einkommen von 2.000 Euro bleiben rund 1.500 Euro netto im Monat und es fallen jährlich 1.500 Euro Lohnsteuer an. Diese würde bei einem Kind komplett rückerstattet werden", rechnete Trendl vor. "Wenn von diesem Einkommen zwei oder mehr Menschen leben müssen - und das ist die Realität in vielen Familien - kann man beim besten Willen nicht von Wohlhabenden sprechen", so der Familienverbandspräsident. "Den Familienbonus reflexartig schlecht zu machen und damit Familien gegeneinander auszuspielen ist nicht angebracht", so Trendl.
Der Familienverbandspräsident räumt ein, dass es auf die konkrete Ausgestaltung im Gesetzesentwurf, der noch vorgelegt werden muss, ankommt: "Der Katholische Familienverband geht aber davon aus, dass dieser Bonus zwischen beiden Elternteilen gesplittet werden kann."
Positiv beurteilt er auch die Ankündigung von Finanzminister Hartwig Löger, dass auch Alleinverdiener-Familien und Alleinerzieher-Familien, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, in einer Form von dem Bonus profitieren sollten. Ein Absetzbetrag für Studierende in Höhe von 500 Euro wäre ebenfalls eine Verbesserung und zu begrüßen, so Trendl.
Caritas-Lob für "Negativsteuer"
Caritas-Präsident Michael Landau begrüßte in einer Stellungnahme vor allem die geplante Ausweitung des Familienbonus: "Wir sehen in unserer täglichen Arbeit, dass Alleinerziehende und kinderreiche Familien besonders von Armut betroffen sind. Es ist zu begrüßen, dass nun auch diese Gruppen von finanziellen Erleichterungen im Rahmen des erweiterten Familienbonus Modells profitieren sollen", so Landau wörtlich. Jedes Kind verdiene die gleichen Chancen, unabhängig davon, in welche Familie es hineingeboren wurde.
Er hoffe, so Landau, "dass die erfreuliche Entwicklung beim Familienbonus Maßstab bei der Ausgestaltung des Arbeitslosengeldes und bei der Mindestsicherung sein wird". Aus der Erfahrung der Caritas aus ihren Sozialberatungsstellen und Familienzentren könne er sagen: "Die künftige Ausgestaltung muss jedenfalls sicherstellen, dass Armut in Österreich nicht steigt. Die Bekämpfung der Alters- und Kinderarmut muss dabei oberste Priorität haben."
Von den rund 200.000 Alleinerziehenden in Österreich verdienen laut Finanzministerium rund 60.000 Menschen so wenig, dass sie keine Steuer zahlen. Mit dem ursprünglich vorgeschlagenen Modell des Familienbonus hätte genau diese Gruppe keine Entlastung bekommen. Mit dem nun präsentierten Vorschlag einer "Negativsteuer" profitieren auch die am meisten von Armut betroffenen Menschen. Für diese Gruppe soll im Rahmen des Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrags eine Verbesserung erfolgen, damit auch diese Kinder finanziell begünstigt werden.
"Familienbonus Plus"
Im Ministerratsvortrag, der der APA vorliegt, heißt es konkret, dass der "Familienbonus Plus" ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr ist. Das bedeutet, die Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert. Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll der Anspruch auf einen Bonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.
In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem Partner in Anspruch genommen werden oder auf beide Partner verteilt werden. Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus nach der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt werden, mit dem Ziel, "die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken". Der Bonus sei nicht negativsteuerfähig. Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum zehnten Lebensjahr sollen zur Vereinfachung zur Gänze entfallen.
Um auch geringverdienende Alleinerziehern, die keine Einkommenssteuern bezahlen, zu berücksichtigen, sind ein höherer Alleinerzieherabsetzbetrag und ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag geplant. Die konkrete Höhe ist noch nicht bekannt. In Kraft treten sollen die Maßnahmen per 1. Jänner 2019.
Quelle: kathpress