Armenpfarrer: Bettelverbot-Aus hat Graz zum Positiven verändert
Seit der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 10. Jänner 2013 das zwei Jahre zuvor verhängte steirische Bettelverbot aufhob, hat sich besonders in der Stadt Graz viel zum Positiven geändert. Der Grazer Armenpfarrer und "VinziWerke"-Initiator Wolfgang Pucher sieht nunmehr den "zwischenmenschlichen Umgang an erster Stelle" stehen, die um Hilfe suchenden Menschen seien nach dem Urteil "nicht mehr so massiv angefeindet" worden wie zuvor. Immer mehr Bewohner der Stadt Graz hätten erkannt, "dass es tatsächliche Armut ist, die die Betroffenen dazu gezwungen hat, außerhalb ihrer Heimat um Hilfe zu bitten", zeigte sich Pfarrer Pucher in einer Aussendung am Dienstag zufrieden mit dem Erfolg der Anti-Bettelverbot-Kampagne vor fünf Jahren.
Da die "VinziWerke" den größten Teil der Notleidenden in ihren drei Einrichtungen "VinziNest", "VinziSchutz" und "VinziHerz" beherbergt, habe diesen auch vermittelt werden können, "dass gewisse Formen des zwischenmenschlichen Umgangs einzuhalten sind", so der dem Lazaristen-Orden angehörende Pucher weiter. Nun gebe es nahezu keine Beschwerden seitens der Bevölkerung mehr. Zusätzlich seien in den Heimatländern der nach Graz gekommenen Bettler - vor allem in der Ostslowakei - unterstützende Maßnahmen ergriffen worden. Pucher freute sich über den erzielten "Erfolg des Informationsaustausches und der zunehmenden Mitmenschlichkeit".
Dieser habe freilich hartnäckig erkämpft werden müssen, erinnerte der "Vinzi-Pfarrer". Nach einer jahrelangen Stimmungsmache gegen die Bettelnden hatte der steirische Landtag 2011 ein allgemeines Bettelverbot verhängt. Obwohl viele Informationen vorgelegen seien, "dass es sich bei diesen Menschen nicht um eine kriminelle Organisation handelt", hätten sich die Gegner durchgesetzt. Sogar eine Demonstration von 50 verschiedenen Gruppen vor dem Grazer Landhaus habe das Bettelverbot nicht verhindern können, so Pucher.
Die Beschwerde der Vinzenzgemeinschaft Eggenberg vor dem VfGH sei letztlich aber von Erfolg gekrönt gewesen. Die bis heute geltende Begründung: Es verstößt gegen die europäische Menschenrechtskonvention, wenn jemandem das Recht genommen wird, seine Armut öffentlich zu zeigen und diese damit zu lindern.
Quelle: kathpress