Caritas-Mann und Neujahrsbaby: Mit "Flowerrain" gegen Hasswelle
Einen tausendfach unterstützten "Flowerrain" in Form von Glückwunsch- und Willkommensbotschaften hat der Wiener Caritas-Generalsekretär Klaus Schwertner einer ebenfalls im Internet verbreiteten Hasswelle gegen das muslimische Wiener Neujahrsbaby entgegengesetzt. Die Veröffentlichung des Fotos mit dem kurz nach Jahresbeginn in der Krankenanstalt Rudolfstiftung geborenen Mädchen Asel, seiner Kopftuch tragenden Mutter und dem Vater hatte einen xenophoben Shitstorm ausgelöst, den Schwertner so nicht stehenlassen wollte, berichtete er "Kathpress" am Donnerstag: Seine Idee, via Facebook Beiträge für ein Glückwunschbüchlein für Asel zu sammeln, führte zu mittlerweile mehr als 20.000 Likes und ähnlich vielen Glückwünschen; knapp 10.000 Mal wurde sein Posting geteilt (Stand 4. Jänner, 13 Uhr).
Schwertner zeigte sich überwältigt von der Resonanz auf seine erst tags zuvor lancierte Initiative. Er finde es großartig, dass so viele Menschen die Caritas-Überzeugung "Liebe>Hass" teilen und dem Hate Speech im Internet eine Absage erteilen. Das sei ein "starkes und ermutigendes Zeichen" nicht nur für Asel und ihre Eltern, sondern für ganz Österreich. Vertreter aus allen politischen Lagern, aus Medien, Kirchen, öffentlichem Leben hätten sich dem "Flowerrain" für den Säugling angeschlossen. Der Caritas-Generalsekretär berichtete auch darüber, dass sich in den letzten Stunden viele Menschen nach Möglichkeiten erkundigten, konkrete Hilfe zu leisten. Die Caritas-Facebookseite "Wir helfen" biete dazu täglich viele Möglichkeiten.
Wie Schwertner sagte, sei für ihn mit den Hassbotschaften gegen ein Baby "eine rote Linie überschritten" worden. Inspiriert habe ihn dabei auch die Silvesteransprache von Kardinal Christoph Schönborn, in der dieser sagte: "Jedes Kind das geboren wird, ist ein Grund zur Hoffnung."
In diversen Internetforen waren demgegenüber antiislamische Tiraden übelster Sorte zu lesen. Mittlerweile prüfen Juristen bereits rechtliche Schritte gegen einige Nutzer wegen Verstoßes gegen den Verhetzungsparagraphen (283 StGB).
Quelle: kathpress