Regierung gibt Zustimmung zu neuem Innsbrucker Bischof
Die Österreichische Bundesregierung erhebt keine Einwände gegen die Person des künftigen Innsbrucker Bischofs: Das hat das zuständige Außenminsterium gegenüber Kathpress bestätigt. Die Beschlussfassung sei am Dienstagnachmittag im Umlaufweg im Ministerrat erfolgt und bereits der Apostolischen Nuntiatur in Wien mitgeteilt worden, so der Presseverantwortliche des Ministeriums, Gesandter Thomas Schnöll. Allgemein wird erwartet, dass der Heilige Stuhl am Mittwoch die Bischofsernennung im "Bollettino" - dem Pressedienst des Vatikans - offiziell bekannt geben wird.
Bereits seit Freitag wird in den Medien der in der Diözese Graz-Seckau wirkende Bischofsvikar Hermann Glettler als künftiger Innsbrucker Diözesanbischof gehandelt. Eine offizielle Bestätigung ist von kirchlicher Seite bislang nicht erfolgt. Am Montag hat die Diözese Innsbruck schließlich verlautbart, dass für "Mittwochmittag aus dem Vatikan die offizielle Bestätigung der Ernennung des neuen Diözesanbischofs von Innsbruck erwartet wird". Für diesen Fall "wird der designierte Bischof unmittelbar darauf in Innsbruck für Begegnung mit der Öffentlichkeit und den Medien zur Verfügung stehen", hieß es weiter.
Konkret ist ein "Gebet für und mit dem neu ernannten Bischof" am Mittwoch um 12.15 Uhr im Innsbrucker Dom zu St. Jakob geplant, zu dem die Bevölkerung eingeladen ist. Ab 14 Uhr soll eine Pressekonferenz mit dem designierten Bischof sowie mit dem derzeitigen Diözesanadministrator Jakob Bürgler im Innsbrucker "Haus der Begegnung" (Rennweg 12) stattfinden.
Das Votum der Bunderegierung bei der Ernennung eines Dözesanbischofs ist ein staatskirchenrechtliches Spezifikum für Österreich und im Konkordat (Artikel IV, Paragraf 2) geregelt. Demnach ist der Heilige Stuhl verpflichtet, der Regierung den Namen des künftigen Diözesanbischofs im Voraus mitzuteilen. Aus "Gründen allgemein politischer Natur" kann die Regierung Einwände erheben, worauf jedoch ein Vermittlungsprozess in Gang gesetzt wird. Letztlich kann der Papst aber frei entscheiden.
Quelle: kathpress