Tiere besser geschützt als ungeborene Kinder
Tierschutz ist in Österreich sorgfältiger und tiefer geregelt als das Töten ungeborener Kinder. Mit diese These hat Barbara Breunlich, ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verwaltungsgerichtshof, im Rahmen einer Dissertation an der Universität Wien aufhorchen lassen und dabei die Problematik bei Mehrlingsschwangerschaften analysiert. Im Interview mit der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "info-dienst bio-ethik", die von der "Aktion Leben Österreich" herausgegeben wird, macht die Juristen gleichzeitig konkret Vorschläge für gesetzliche Änderungen. Dabei plädiert sie für ein eigenes Fetenschutzgesetz.
Es brauche einen "Mindeststandard beim Töten Ungeborener", fordert Breunlich, die sich seit 2009 in Kooperation mit dem Österreichischen Institut für Familienforschung mit medizinethischen und -rechtlichen Fragen befasst: "Der Rechtsunterworfene kann sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass das Tier in der Wertung des Gesetzgebers über das ungeborene menschliche Leben gestellt wird." Es gebe keine gesetzliche Regelung, die für die ärztliche Eingriffsvornahme eine einschlägige gynäkologische oder pränatalmedizinische Facharztausbildung vorschreibt, die jedoch für einen Fetozid "unabdingbar" sei.
Jährlich 40 bis 70 Fetozide in Österreich
Was ist nun unter "Fetozid" zu verstehen? Laut Breunlich meinen die drei Begriffe "therapeutische Reduktion", "Mehrlingsreduktion" und Fetozid alle dasselbe, nämlich die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib zumeist aus wahrscheinlichkeitstheoretischen Motiven: Der Fetozid als Mehrlingsreduktion habe das Ziel, einzelne Embryonen oder Feten innerhalb einer Schwangerschaft zu töten, um den verbleibenden eine bessere Entwicklungs- beziehungsweise Überlebenschance zu bieten.
Bei einer höher- oder höchstgradigen Schwangerschaft, also bei drei beziehungsweise vier oder mehr Kindern, stünden die werdenden Eltern vor der Entscheidung, erhebliche Risiken für Kinder und Mutter - Wachstumsverzögerungen, Fehlbildungen, Frühgeburten oder intra-uteriner Fruchttod - in Kauf zu nehmen, die Schwangerschaft ganz abzubrechen oder einzelne Kinder zu "opfern", um die Aussichten der verbleibenden Kinder zu verbessern.
Diese letzte Möglichkeit werde "therapeutische Reduktion", "Mehrlingsreduktion" oder Fetozid genannt. Im Unterschied zu einer Abtreibung verbleibt der tote Fetus bis zur Geburt der überlebenden Kinder im Mutterleib. Je nachdem, wie weit der Embryo entwickelt war, wird er entweder vom Körper der Frau wieder aufgenommen ("vanishing fetus") oder er mumifiziert und wird bei der Geburt mitausgeschieden, führt die Expertin im Interview weiter aus.
Breunlich schätzt, dass jährlich zwischen 40 und 70 Fetozide durchgeführt werden. Die Gesamtzahl könne "in Ermangelung einer validen, öffentlich zugänglichen Datenlage nur ungefähr benannt" werden. Fetozide müssen zwar seit 2015 dem Geburtenregister Österreich gemeldet werden - aber nur, wenn sie an geburtshilflichen Abteilungen durchgeführt wurden, wozu keine Rechtspflicht bestehe. Die Zahlen stünden außerdem der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
"Fetenschutzgesetz in utero"
"Da die moderne Medizin erfolgsorientiert ist, fällt es schwer, über das Töten von Embryonen zu sprechen", so Breunlich. Es läge in der Hand der Fortpflanzungsmediziner und der Personen mit Kinderwunsch, nur einen einzelnen Embryo transferieren zu lassen. Hier komme aber der Faktor Geld ins Spiel: Die Übertragung von nur einem Embryo wird finanziell nicht unterstützt. "Studien belegen jedoch, dass die Erfolgsrate, im Zuge des Single-Embryo-Transfer schwanger zu werden, nur minimal geringer ist als bei einem Mehrfachembryonentransfer", wendet Breunlich ein.
Vor diesem Hintergrund schlägt Breunlich vor, den Single-Embryo-Transfer gesetzlich zu verankern und das IVF-Fonds-Gesetz dahingehend abzuändern, dass das Erreichen einer Einlingsschwangerschaft im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung für In-vitro-Fertilisations-Institute attraktiver wird. Darüber hinaus plädiert sie für eine vom behandelnden Arzt unabhängige, gesetzlich verpflichtende Beratung der kinderwünschenden Personen vor Behandlungsbeginn.
Ob eine Schmerzausblendung des Fetus vor dem Eingriff erfolge, sei aus strafrechtlicher Sicht ebenso wenig relevant wie die Methode, mit der der Tod des Fetus herbeigeführt würde. Deshalb fordert Breunlich "eine Regelung betreffend Fetozid, die die gleiche Sorgfalt und Regelungstiefe wie der Tierschutz zeigt, ein Fetenschutzgesetz in utero".
Quelle: kathpress