Lehrstellenmarkt für jugendliche Asylwerber öffnen
Die Diakonie plädiert dafür, den Lehrstellenmarkt für jugendlich Asylsuchende "endlich zu öffnen". Jugendlichen den Zugang zu Bildung und Ausbildung zu ermöglichen sei eine "zukunftsweisende Idee", so das evangelische Hilfswerk über die Forderung, die in den letzten Tagen nun auch aus dem Arbeitsmarktservice (AMS) laut geworden ist. Die Diakonie geht in einer Aussendung am Dienstag sogar noch einen Schritt weiter: "Österreich wäre gut beraten, auch jene Jugendlichen, deren Asylverfahren negativ verläuft und die in ihr Heimatland zurückkehren müssen, ihre Zeit hier sinnvoll nützen zu lassen. Sie können vieles lernen, was ihnen später überall nützlich sein wird."
Mit Unverständnis reagiert das Hilfswerk auf die Ablehnung von Innenminister Sobotka gegenüber dem Vorstoß von AMS-Chef Johannes Kopf. "Mit dieser strikten Haltung befindet sich Österreich jedoch nicht im Einklang mit dem Unionsrecht", kritisierte Christoph Riedl, Asylexperte der Diakonie. Nach EU-Recht müsse allen Asylsuchenden, deren Asylverfahren nicht binnen neun Monaten abgeschlossen ist, ein "effektiver Zugang zum Arbeitsmarkt eingeräumt werden". Gerade aber die Asylverfahren von Jugendlichen dauerten in Österreich besonders lange. "Ihnen den Zugang zur Lehre zu verweigern, ist somit schlicht rechtswidrig", so Riedl.
Generell könne sich das Hilfswerk derzeit nicht des Eindrucks erwehren, "dass es eher darum geht, Flüchtlingen das Leben so schwer wie nur möglich zu machen. Das Motto Integration von Anfang an scheint inzwischen komplett vergessen". So sei "praktisch in letzter Sekunde" eine weitere Hürde in das Fremdenrechtspaket eingebaut worden", die im Oktober wirksam wird: "Asylsuchende sollen durch eine Wohnsitzauflage gehindert werden in ein anderes Bundesland zu ziehen - und zwar auch dann, wenn das aus humanitären Überlegungen geboten wäre, um etwa Familientrennungen zu verhindern."
Selbst die übliche Argumentation, Asylsuchende könnten ja Saisonarbeit verrichten und somit gäbe es einen Zugang zum Arbeitsmarkt, werde mit dieser Gesetzesänderung zerstört; "denn ein Wechsel in ein Bundesland, in dem Saisonarbeit möglich ist, ist dann ebenfalls unter Strafe gestellt". Auch diese Bestimmung werde mit großer Wahrscheinlichkeit vor den Höchstgerichten nicht standhalten, so Riedls Einschätzung. Offenbar scheine es darum zu gehen, bis dahin "in jeder Hinsicht Härte zu demonstrieren".
Quelle: kathpress