Kommunionempfang bei Zöliakieerkrankung weiterhin möglich
Der Kommunionempfang ist bei Zöliakieerkrankung weiterhin möglich und es gibt dafür zahlreiche Hostienprodukte, die den kirchlichen Vorgaben entsprechen. Das hat der Leiter des Liturgiereferats der Erzdiözese Wien, Martin Sindelar, am Dienstag im Interview mit Kathpress betont und anders lautende Medienberichte zurückgewiesen. Er verwies dabei auf die seit mehreren Jahren geltenden Regeln in Österreich, die im Einklang mit dem am Samstag veröffentlichten Rundschreiben der für die Sakramente zuständigen vatikanischen Kongregation sind.
Darin hat der Vatikan u.a. das bestehende Verbot von gänzlich glutenfreien Hostien bekräftigt, aber zugleich festgehalten, dass für Personen mit einer Gluten-Unverträglichkeit Hostien mit einem verringerten Glutengehalt zulässig sind. Darunter fallen auch Hostien, die laut der EU-Lebenmittelverordnung als "glutenfrei" bezeichnet werden und zwar dann, wenn sie weniger als 20 ppm (20mg/kg) Gluten enthalten. Das hat das in Salzburg ansässige Österreichische Liturgische Institut jetzt erneut bestätigt.
"Diese 'glutenfreien' Hostien dürfen für die Messfeier in der Katholischen Kirche verwendet werden, da sie als Weizenbrot gelten", hält der Generalsekretär des Instituts, Christoph Freilinger, in einem aktuellen Beitrag auf der Internetseite www.liturgie.at fest. Personen, die auch diese geringen Mengen an Gluten nicht vertragen, können kommunizieren, indem sie ausschließlich die Kelchkommunion empfangen, heißt es weiter. Nicht zulässig seien demgegenüber glutenfreie Oblaten aus Kartoffelstärke, die zwar absolut glutenfrei, aber kein Weizenbrot sind und daher nicht den kirchlichen Vorgaben für die Eucharistie entsprechen.
Umgang mit Zöliakiekranken
Für die Erzdiözese Wien sei es schon seit Jahren ein großes Anliegen, dass Zöliakiekranken nach Möglichkeit die Kommunion empfangen können, führte Sindelar weiter aus. "Die Pfarrer sollen die Gläubigen, die an Zöliakie leiden, von der Möglichkeit der Spezialhostien informieren. Guter Kontakt ist mit Eltern zu pflegen, deren Kinder sich auf die erste heilige Kommunion vorbereiten", heißt es dazu in den im Amtsblatt der Erzdiözese Wien bereits 2005 veröffentlichten Richtlinien. Sie enthalten u.a. konkrete Vorschriften für die separate Aufbewahrung der Spezialhostien.
Inzwischen würden alle namhafte Hostienhersteller geeignete Produkte anbieten, so Sindelar. In der Erzdiözese setze man auf bewährte Hostienbäckereinen vor Ort und empfehle dafür den Karmel St. Josef in Wien-Hietzing, wo die Pfarren ihren Bedarf an Spezialhostien direkt beziehen können.
Quelle: kathpress