Fristsetzungsantrag zu Eheöffnung ohne Mehrheit
Vor dem Hintergrund der Situation in Deutschland, wo die Christdemokraten ohne Fraktionszwang über die "Ehe für alle" abgestimmt haben, wollte in Österreich am Donnerstag auch die SPÖ im Nationalrat ein "Zeichen" für dieses Anliegen setzen. Die SP-Parlamentarier stimmten zum zweiten Mal gegen den Regierungspartner ÖVP. Anders als beim Beschluss des Uni-Budgets am Vortag blieb der Fristsetzungsantrag zur Ehe-Öffnung aber in der Minderheit. Denn nur Grüne und NEOS stimmten zu. Dabei hatten sich die rot-grün-pinken Antragsteller in der Debatte redlich bemüht, zumindest den einen oder anderen aus der rechten Saalhälfte für die Fristsetzung zu gewinnen - damit die Ehe für Gleichgeschlechtliche noch vor der Wahl beschlossen kann.
SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder versuchte, die ÖVP zur Freigabe der Abstimmung zu bewegen und nannte als Vorbild Angela Merkels Entscheidung für die CDU. Er "hoffe und appelliere, dass jeder Abgeordnete so abstimmt wie er es für richtig hält", erklärte Schieder.
ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker wies auf einen Unterschied zwischen Österreich und Deutschland hin: In Österreich lägen dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerden gegen das Eheverbot für Homosexuelle vor, in Deutschland nicht. Die ÖVP wolle die VfGH-Entscheidung abwarten.
NEOS-Antragsteller Nikolaus Scherak appellierte an die ÖVP, ihre "alte Politik jetzt aufzugeben". "Um Himmels willen, lassen Sie diese Menschen endlich heiraten", so Scherak. Heinz-Christian Strache wiederum bekräftigte die strikt ablehnende Position der FPÖ.
Seitens der katholischen Kirche hatte sich zuletzt im Dezember die Österreichische Bischofskonferenz geäußert. Sie betonte angesichts der damals diskutierten Änderungen im Personenstandsgesetz die einzigartige Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau für die Gesellschaft.
Kirchlicherseits äußerte sich auch der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV). Er sah "keinen sachlichen Grund, die Verbindung von homosexuellen Paaren gleichzustellen mit einer Verbindung von Mann und Frau". Es sei auch keine Diskriminierung, dass der Staat die Ehe als "wichtige Grundlage für die dauernde Existenz unserer Gesellschaft" rechtlich absichere und fördere.
Quelle: kathpress