Kindeswohl für Ehebegriff entscheidend
In der Diskussion um den Ehebegriff muss stärker als bisher der Blick auf die Kinder und ihr Wohl gerichtet werden: Darauf hat die Stephanie Merckens, Fachreferentin beim Institut für Ehe und Familie der österreichischen Bischofskonferenz, am Montagabend auf "Puls 4" hingewiesen. Die Juristin sah keine Notwendigkeit einer "Ehe für alle". Der derzeitige Ehebegriff komme besonders den Kindern zugute, weil damit ein Recht auf Mutter und Vater gegeben sei: "Hätte man die Ehe nicht als Rechtsinstitut, müsste man sie im Sinne der Kinder erfinden", so Merckens.
Merckens äußerte sich in der Diskussionsreihe "Pro und Contra" anlässlich der Bürgerinitiative "Ehe für alle", die für die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare einsetzt, wofür sich derzeit im Parlament allerdings keine Mehrheit abzeichnet. Rechtlich seien Homosexuelle in Eingetragener Partnerschaft den Eheleuten ohnehin bereits gleichgestellt und auch gesellschaftlich sei die Diskriminierung nichtehelicher Kinder längst vorbei. "Ich sehe keinen Unterschied", so Merckens. Selbst Homosexuellen-Vertreter würden die Lage so einschätzen, dass eine "Ehe für alle" für sie nicht den gewünschten Akzeptanzschub bringen würde.
"Ehe für alle"-Befürworter hatten als Gründe u.a. vorgebracht, Homosexuelle müssten sich durch die Angabe einer Eingetragenen Partnerschaft etwa am Meldezettel "zwangsouten", obwohl ihre Liebe "höchstpersönlich" sei. Merckens wies dies zurück: Der Familienstand - Ehe bzw. Eingetragene Partnerschaft - müsse unbedingt ein öffentliches Bekenntnisse sein, da mit ihm auch konkrete Rechten verbunden seien. Dass der Gesetzgeber dabei nicht prüfe, ob dabei überhaupt Gebärabsicht und -fähigkeit bzw. homosexuelle Orientierung im Spiel sei, begrüße sie ausdrücklich. Sehr wohl brauche es dafür jedoch ein von außen erkennbares Kriterium - "eben das biologische Geschlecht". Ungeachtet dessen gebe es bei der Gestaltung von Formularen durchaus Möglichkeiten, das so zu lösen, dass es zu keinem "Outing" komme, führten Merckens und der Mitdiskutant Andreas Khol (ÖVP) aus.
Der Ehebegriff fuße nicht auf einem 200-jährigen Gesetzestext, wie von manchen vorgebracht werde, so Merckens weiter. Vielmehr sei er Jahrtausende alt und bloß von der Rechtsordnung eingefangen worden. Würde im Gesetzestext die "Dreierbeziehung leibliche Eltern und ihre Kinder" herausgenommen, "dann gibt es nicht mehr viele Gründe, warum wir nicht die Geschwisterehe zulassen", warnte die Expertin. Dass eine derartige Diskussion bereits laufe, zeige eine Empfehlung des Deutschen Ethikrates.
"Eingetragene Partnerschaft" und "Ehe" hätten berechtigterweise unterschiedliche Begriffe in der österreichischen Rechtsordnung, weil damit auch unterschiedliche Lebensverhältnisse bezeichnet seien und somit der Vielfalt Rechnung getragen werde. Das besondere von "Ehe" als heterosexuelle Verbindung sei es, dass nur aus ihr zumindest potenziell biologische Elternschaft entstehen könne, betonte Merckens. Das "biologische Band" der leiblichen Elternschaft sei für Menschen "identitätsgebend" und solle nicht als nichtig dargestellt werden.
Kinderrechte beachten
Zurecht sei nach Merckens Angaben in der Kinderrechtskonvention nicht nur das Wissen des Kindes um seine Herkunft, sondern auch seine Erziehung durch Vater und Mutter verankert: Stabilität werde am ehesten dadurch vermittelt, "dass Mann und Frau einander versprechen und somit die Absicht haben, möglichst ein Leben lang füreinander Sorge zu tragen". Dadurch geschehe "Identitätsstiftung", so die kirchliche Expertin. Sie betonte, dass damit jedoch keine Wertung verbunden sei. Es stehe dabei außer Frage, "dass sich Menschen in verschiedensten Konstellationen sehr gut um Kinder kümmern können".
An der TV-Diskussion nahmen neben Merckens auch der Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) und Eva Dziedzic (Grüne) teil, die beide für die Beseitigung der letzten rechtlichen Unterschiede zwischen Eingetragener Partnerschaft und Ehe eintraten, indem sie die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare forderten. Entscheidend sei nach deren Sicht, dass zwei Menschen egal welchen Geschlechts zueinander "Ja" sagen und Verantwortung übernehmen. Dies sollte der Staat respektieren, der "gleiches Recht für gleiche Liebe" herstellen sollte.
Ex-Nationalratspräsident und ÖVP-Klubchef Andreas Khol, der am bisherigen Ehebegriff festhielt, verwies auf die Judikatur des Europäischen Menschengerichtshofs, wonach es kein Recht auf Ehe von gleichgeschlechtlichen Personen gebe. Vielmehr handle es sich dabei um eine Entscheidung der jeweiligen Staaten. Sehr wohl gebe es jedoch ein "Recht auf beide natürliche Elternteile", das Österreich auch im Verfassungsgesetz über die Rechte der Kinder festgeschrieben habe.
Quelle: kathpress