Kirchliche Kritik am geplanten Fremdenrechtspaket
Scharfe Kritik an den geplanten Verschärfungen des Fremdenrechts kommt von kirchlicher Seite. So haben sich die Caritas und die Evangelische Kirche im Rahmen des Begutachtungsverfahrens sehr kritisch geäußert. Die Caritas monierte beispielsweise weitere Freiheitsbeschränkungen und -entziehungen für Asylwerber, die evangelische Kirche sprach davon, dass der Entwurf die Rechte von Menschen auf der Flucht in unzulässiger Weise beschneide.
Laut den geplanten Verschärfungen im Fremdenrecht soll es etwa höhere Strafen für abgewiesene Flüchtlinge geben, die das Land nicht verlassen wollen, sowie Beugehaft, wenn sie die Mitwirkung an der Ausreise verweigern. Schubhaft soll bis zu 18 Monate in Serie möglich sein. Weiters geplant: eine "Wohnsitzauflage" für Asylwerber, um Wien zu entlasten.
Die Caritas zeigte sich in ihrer Stellungnahme besorgt, "dass mit dieser neuen Novelle nun weitere kumulierte Freiheitsbeschränkungen und -entziehungen eingeführt werden sollen". Dazu gehörten sehr ausgedehnte Möglichkeiten, eine Beugehaft wiederholend einzusetzen, auch gefolgt von Schubhaft bis zur Maximaldauer. Dem scheine die Ansicht zugrunde zu liegen, kritisierte die Caritas, dass geflüchtete Menschen grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko darstellten und zum Missbrauch des Systems neigten.
Auch dort, wo es durchaus legitime Interessen des Staates gibt, dass Menschen, die im Asylverfahren keinen Schutzstatus erhalten haben und in ein sicheres Herkunftsland zurückkehren sollen, das Land auch verlassen, werde vorzugsweise auf Strafmaßnahmen gesetzt, wird kritisch bemerkt: "Das nehmen wir als vielfach überschießend und nicht zielführend wahr, vor allem dort wo Menschen unverschuldet Strafen erhalten sollen, etwa weil eine Rückkehr aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht möglich ist."
Mit Besorgnis sieht die Caritas zudem, "dass in den Bereich der freiwilligen Rückkehr verstärkt Elemente des Zwanges eingeführt werden sollen". Dies könnte auch für die Akzeptanz der Rückkehrberatung nachteilige Folgen haben, denn aus Sicht der Caritas sei ein Kernelement derselben die ergebnisoffene Perspektivenberatung, "in der die Entscheidung der Betroffenen respektiert wird". Dies trage wesentlich zur Nachhaltigkeit der Rückkehr bei. Außerdem erhöhe dies die Chancen, dass Menschen sich an die Beratungsstellen wenden.
Einschränkungen von Grundrechten
In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme des Oberkirchenrates A.u.H.B., der sich in wesentlichen Punkten der Stellungnahme der Diakonie anschließt, hieß es wörtlich: "Die evangelische Kirche stellt mit Sorge fest, dass der vorliegende Entwurf die Rechte von Menschen auf der Flucht in unzulässiger Weise beschneidet und Bestimmungen enthält, die nicht im Einklang mit verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben stehen."
Die evangelische Kirche kritisierte u.a. auch, dass der Entwurf den Rechten von besonders schutzwürdigen Gruppen wie Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend Rechnung trage.
Grundsätzlich zeigt sich die evangelische Kirche in der Stellungnahme, die von Bischof Michael Bünker und Oberkirchenrat Karl Schiefermair unterzeichnet wurde, besorgt, dass die Rechtsposition von Asylwerbern sich während der letzten Jahre sukzessiv in einem derartigen Ausmaß verschlechtert hat, "dass nunmehr beim Rechtsschutz in Österreich ein Zweiklassensystem besteht". Keine andere Gruppe sei von derartig massiven Einschränkungen ihrer Grund- und Menschenrechte betroffen.
Mittlerweile könne Asylwerbern während jedes Stadiums des Asylverfahrens die Bewegungs- oder die persönliche Freiheit eingeschränkt oder genommen werden, ebenso könne in ihre Rechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Eigentums eingegriffen werden. Aufgrund von inakzeptabel langen Verfahrensdauern könne dies zudem über Jahre hinweg erfolgen.
"Zunehmend zum Objekt degradiert"
"Die evangelische Kirche beobachtet zudem mit Sorge, dass Asylwerber und Asylwerberinnen verfahrensrechtlich zunehmend vom Subjekt zum reinen Objekt degradiert werden. Dies widerspricht unserer Auffassung der menschlichen Würde, die jedem und jeder unentziehbar von Gott gegeben ist", heißt es in der Stellungnahme wörtlich.
In diesem Zusammenhang erinnert die evangelische Kirchenleitung an die Resolution der Generalsynode vom Dezember 2015 und fordert den Staat Österreich auf, seine "umfassende Verantwortung wahrzunehmen. Insbesondere erwarten wir geordnete Asylverfahren, die ohne Einschränkung rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen, sowie menschenwürdige Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden".
Quelle: kathpress