IMABE warnt vor Verknüpfung von Sterbehilfe mit Organspende
Tötung auf Verlangen sollte nach Ansicht des Wiener Bioethikinstituts IMABE nicht mit anschließender Organspende verknüpft werden. Dies wäre eine "gefährliche Mischung", warnte Institutsdirektor Johannes Bonelli am Dienstag. Durch entsprechende Organspende-Aufrufe an Suizidwillige würde "zusätzlicher Druck auf eine ohnehin schon vulnerable Patientengruppe ausgeübt, die in ihren Suizidgedanken noch bestätigt wird, statt den Betroffenen Handlungsalternativen aufzuzeigen", so der Internist.
Die Organspende sei "per se eine ehrenwerte Handlung", betonte Bonelli. An Euthanasiewillige zu appellieren, sie sollten aufgrund der langen Wartelisten auch Organe spenden, sei jedoch moralisch abzulehnen, so der Leiter des kirchlichen Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik.
Bonelli äußerte sich infolge eines im Fachjournal JAMA veröffentlichten Briefes niederländischer und belgischer Ärzte, denen zufolge Euthanasie-willige Kandidaten mithelfen könnten, die Warteliste auf Spenderorgane zu verkürzen. Sowohl in Belgien als auch in den Niederlanden ist die Entnahme von Spenderorganen nach Tötung auf Verlangen erlaubt, wenn auch dort eher selten praktiziert. Um als Organspender in Frage zu kommen, müssen Patienten vorab ihr Einverständnis dazu geben, in einem Krankenhaus sterben und dürfen nicht älter als 75 Jahre alt sein. Auch Krebserkrankungen oder HIV schließen eine Organspende aus.
Im Jahr 2015 hätten 1.288 Belgier auf ein Spenderorgan gewartet, während 2.023 Belgier nach Euthanasie verstarben, rechnen die Autoren des Maastricht University Medical Centers vor. Bei mindestens zehn Prozent dieser Gruppe hätte man zumindest ein Organ explantieren können. Laut Autoren würde schon eine vergleichsweise kleine Gruppe von Patienten, die nach aktiver Sterbehilfe ihre Organe spenden, die Wartelisten erheblich verkürzen. Würden beispielsweise 400 Belgier nach aktiver Sterbehilfe ihre Nieren spenden, würde sich dadurch die Zahl vorhandener Nieren verdoppeln.
Wichtige Punkte seien bei dem belgisch-niederländischen Organspendeaufruf unerwähnt geblieben, kritisiert das IMABE-Institut weiter. Sollte sich etwa die Tötung auf Verlangen bei psychischen Erkrankungen wie Depression oder Psychose weiter etablieren - in den Beneluxstaaten ist diese Indikation bereits legal -, könnten auch jüngere, körperlich gesündere Patienten den Spenderpool ausweiten. Erst Ende April hätten zudem auch in der Schweiz Ärzte die Diskussion über Organspende nach Beihilfe zum Suizid eröffnet.
Die Niederlande könnten in jedem Fall auf wesentlich mehr Euthanasie-Organspender als Belgien zurückgreifen: Im Jahr 2016 starben dem jüngsten Bericht der "Regionale Toetsingscommissies Euthanasie" zufolge 6.091 Menschen durch aktive Sterbehilfe, das sind fast 17 Niederländer pro Tag, rund 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Der steigende Trend der letzten Jahre hält somit an.
Quelle: kathpress