Misshandelte Heimkinder sollen ab Juli zusätzliche Rente erhalten
Die Heimopferrente für misshandelte Kinder wird immer konkreter: Beim Parlamentshearing im Sozialausschuss am Donnerstag plädierten die Parteien mit breiter Mehrheit für einen Rente, die Personen erhalten sollen, die in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirche missbraucht bzw. misshandelt wurden und dafür bereits eine pauschalierte Entschädigungsleistung vom Heimträger erhalten haben. Sie soll ab Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab Pensionsantritt als monatliche Zahlung von 300 Euro erfolgen, wobei die ersten Auszahlungen schon ab Juli geplant sind.
Als Expertin nahm am Hearing u.a. Waltraud Klasnic teil. Sie stellte dabei klar, "dass sie nicht für die Kirche spricht, sondern für die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft, die frei und autonom agiert", wie das Parlament in einer Aussendung am Donnerstag festhielt. Beim Hearing trat Klasnic für eine Ausweitung des Bezieherkreises ein: "Die Rente sollen nicht nur jene bekommen, die als Jugendliche einem Heim zugewiesen wurden, sondern auch Personen, die in Internaten oder in Pflegefamilien Opfer von Missbrauch und Gewalt geworden sind", so Klasnic am Freitag im Interview mit "Kathpress".
Die Unabhängige Opferschutzanwältin sprach sich zudem für eine zentrale und offizielle Anlaufstelle für alle Betroffenen aus. Diese könnte etwa in Form eines bei der Volksanwaltschaft angesiedelten Beirats eingerichtet werden, schlug Klasnic vor. So wie andere Experten beim Hearing machte sie darauf aufmerksam, dass die Betroffenen, die schon eine Entschädigung erhalten haben, keinesfalls noch einmal von ihren Missbrauchserfahrungen berichten müssen. Es gelte alles zu tun, um eine Retraumatisierung zu verhindern. Außerdem sei es notwendig, die Prävention im geplanten Gesetz aber auch in den Ausbildungscurricula von pädagogischem Personal, Tagesmüttern etc. zu verankern.
Rente erstmals ab Juli 2017
Dem Gesetzentwurf folgend soll die Rente gemeinsam mit der Pension bzw. vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ausgezahlt werden. Betroffene Personen, die keine einmalige Entschädigungsleistung bekommen haben, etwa weil der Heimträger einem Antrag nicht entsprochen hat oder ihnen aus besonderen Gründen keine zeitgerechte Einbringung eines Antrags möglich war, müssen die ihnen zugefügte vorsätzliche Gewalt nachweisen. Die Entscheidung über eine Rentenleistung ergeht mit Bescheid, dagegen kann beim Arbeits- und Sozialgericht berufen werden. Unberechtigt empfangene Rentenleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zu refundieren.
Ausgezahlt werden soll die Leistung ab Juli 2017. Dieser Betrag gilt laut Sozialminister Alois Stöger brutto für netto. In der Debatte stellte dieser klar, dass auch Schulheime und somit Internate vom Gesetz umfasst seien. Auch die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle erachte er für wichtig. Zu klären sei auch noch die Frage der Ausweitung des Bezieherkreises auf Pflegekinder oder Mindestsicherungsbezieher. Für letztere brauche es jedoch eine verfassungsrechtliche Bestimmung.
Insgesamt geht die Regierung von rund 7.000 Fällen aus, wobei man zunächst mit rund 2.000 Anträgen rechne. Die jährlichen Kosten für die Heimopferrente werden auf vorläufig acht Millionen Euro geschätzt. Damit soll der Einkommensnachteil, der durch staatliches Wegschauen bzw. Nichthinschauen entstanden ist, ein wenig reduziert werden, betonte Stöger laut "Parlamentskorrespondenz".
Quelle: kathpress