Lücken bei Kinderbetreuungsgeld schließen
Die "Aktion Leben" hat die Regierung aufgefordert, bestehende Lücken beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld zu schließen, die für die Betroffenen zum vollständigen Verlust führen. "Immer wieder erweisen sich die Regelungen von Mutterschutz und Kinderbetreuungsgeld als so komplex, dass sie für Normalbürger nicht zu durchschauen sind", so "Aktion Leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler in einer Aussendung am Donnerstag. Treten dann überraschend Probleme auf, seien die Frauen bzw. Familien existenziell gefährdet. Dies sei hoch belastend und bringe enorm viel Stress in die Schwangerschaft. "Schwangere Frauen und Familien brauchen aber Verlässlichkeit", so Kronthaler.
Die "Aktion Leben" fordert die Regierung auf, "Expertinnen aus der Praxis, die täglich mit Anfragen von schwangeren Frauen konfrontiert sind, in die Überarbeitung der Regelungen einzubeziehen".
Kronthaler verwies auf einen konkreten Fall aus der täglichen Arbeit der "Aktion Leben: Eine freie Dienstnehmerin musste in der Schwangerschaft ins Spital und wurde stationär aufgenommen. Das Spital stellte aber keinen vorzeitigen Mutterschutz aus, sondern schickte die Frau nach der Entlassung zum Gynäkologen. Die Zeit im Spital zählte somit als Krankenstand. Zusammen mit Krankenstands-Tagen am Beginn der Schwangerschaft kam die Frau auf 17 Krankenstandstage und verwirkte damit ihren Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld.
Für den Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld muss 182 Tage ein aufrechtes Dienstverhältnis bestanden haben. Während dieser Zeit darf die Frau keinen Bezug aus einer Arbeitslosenversicherung oder kein Krankengeld ohne Entgeltfortzahlung bezogen haben. Eine Unterbrechung von 14 Tagen ist erlaubt. Angestellte Dienstnehmerinnen erreichen das erst nach 8 Wochen Krankenstand (6 Wochen Entgeltfortzahlung plus 2 Wochen Krankengeld). Freiberuflich bzw. selbstständig arbeitende Frauen bekommen allerdings ab dem 4. Tag des Krankenstandes Krankengeld von der Krankenkasse. Dann beginnt die 14-tägige Frist zu laufen.
Nach 17 Tagen verlor die betroffene Frau somit den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Sie hätte auf das Krankengeld verzichten müssen, um ihren Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld nicht zu verlieren. "Das kann nicht im Sinn des Gesetzgebers sein", so Kronthaler abschließend.
Quelle: kathpress