Caritas-Lob für neues Erwachsenenschutzgesetz
Lob für das neue Erwachsenenschutzgesetz, mit dem die Sachwalterschaft grundlegend reformiert werden soll, kommt von der Caritas. In einer Aussendung sprach Caritaspräsident Michael Landau am Donnerstag von einem "mutigen Gesetz, das jetzt die Zusammenarbeit aller und ausreichend Mittel braucht". Entscheidungen sollten damit in Zukunft nicht mehr für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit ihnen getroffen werden, so Landau.
Mit dem neuen Gesetz würden eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung und Autonomie für jene Menschen umgesetzt, die bei ihren Entscheidungen im Alltag Unterstützung benötigen. Für mehr als 60.000 Menschen in Österreich, die derzeit besachwaltert sind, werde dieser Schritt große Veränderungen bringen, zeigte sich Landau zuversichtlich.
Mit dem neuen Gesetz, das am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden und am 1. Juli 2018 in Kraft treten soll, würde die Sachwalterschaft alten Stils - mit völliger Rechtlosigkeit der "Besachwalteten" - so weit wie möglich vermieden werden. Das neue Gesetz betrifft etwa Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit Demenz. Die Selbstbestimmung soll so gut wie möglich erhalten bleiben.
Begrifflich wird aus der Sachwalterschaft die Erwachsenenvertretung. Sie wird konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten. Das Gesetz bietet unterschiedliche Arten der Vertretung einer vertretungsbedürftigen volljährigen Person.
Das Gesetz zeuge von einem Paradigmenwechsel, würdigte Landau die Initiative: "Hier wird Neuland betreten, damit Menschen mit Unterstützungsbedarf ihr Leben autonomer gestalten können." Dieser neue Zugang offenbare sich auch am sehr partizipativ gestalteten Erarbeitungsprozess des Bundesministeriums für Justiz, bei dem auch Hilfsorganisationen und Selbstvertreter betroffener Personengruppen beteiligt waren, wie Landau positiv unterstrich. Dafür wolle er auch Justizminister Wolfgang Brandstetter danken.
Freilich brauche es zur Umsetzung des neuen Erwachsenschutzgesetzes auch ausreichend Ressourcen, betonte Landau: "Ich fordere die Verantwortlichen auch in den Bundesländern dazu auf, das Vorhaben ernst zu nehmen und jeweils dazu beizutragen, dass Österreicherinnen und Österreicher mit Unterstützungsbedarf ihr Leben in Würde und mit möglichst großer Selbstbestimmung gestalten können."
Quelle: kathpress