Familienlastenausgleichsfonds nicht mutwillig zerstören
"Der FLAF (Familienlastenausgleichsfonds, Anm.) das seit 62 Jahren bewährte Finanzierungsinstrument für Familienleistungen, darf nicht mutwillig zerstört werden." Das hat Alfred Trendl, der Präsident des Katholischen Familienverbandes (KFÖ), in einem Gastkommentar in der "Wiener Zeitung" unterstrichen.
Derzeit herrsche wie schon öfter davor ein "G'riss um die Familienschatzkiste", die derzeit mit rund sechs Milliarden Euro jährlich gefüllt ist. Sorge bereiten dem KFÖ Begehrlichkeiten, die jüngst Bundeskanzler Christian Kern in seinem "Plan A" vorlegte: Er könne sich sogar eine Halbierung des Beitrags vorstellen - mit "mehr als vagen" Gegenfinanzierungsvorschlägen, wie der hauptberuflich als Steuerberater tätige Trendl anmerkte.
Im Familienverband kenne man das schon: "Immer, wenn der Wirtschaftsstandort Österreich durch die hohe Lohnnebenkostenbelastung gefährdet scheint, wird reflexartig der Dienstgeberbeitrag zum FLAF ins Spiel gebracht." Gegen eine Lohnnebenkostensenkung habe der KFÖ nichts einzuwenden, er sei auch nicht grundsätzlich gegen eine Beitragskürzung, wies Trendl hin. Abzulehnen sei aber eine Beitragssenkung ohne nachhaltige, verlässliche und planbare Finanzierungsquelle.
Die derzeitigen Belastungen durch den FLAF-Beitrag erscheinen Trendl nicht übertrieben: Von einem Gehalt von z.B. 2.500 Euro brutto würden insgesamt 770 Euro für Sozialversicherung, Wirtschaftskammerumlage, Wohnbauförderung, Kommunalsteuer und in Wien auch U-Bahnsteuer abgezweigt; lediglich 13 Prozent davon, 102 Euro, fließen in den FLAF, rechnete Trendl vor.
Mit den FLAF-Einnahmen - zu 80 Prozent finanziert aus dem Dienstgeberbeitrag - werden laut Trendl u.a. für 1,8 Millionen Kinder die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, die Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten, die Schulbücher, die Schülerfreifahrten, die Elternbildung oder die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bezahlt. Rund eine Milliarde Euro des an sich für Familien zweckgebundenen Geldes pro Jahr gehe direkt in die Pensionsversicherung.
Der KFÖ-Präsident erinnerte an das ursprüngliche politische Anliegen hinter dem FLAF: "Es sollte eine Umverteilung erfolgen, von jenen, die aktuell nicht für Kinder zu sorgen haben, zu jenen mit versorgungspflichtigen Kindern." Dieser Logik sei eine Politikergeneration gefolgt, "der die Angst vor einer kurzsichtigen Politik noch in den Knochen steckte und für die die Umkehrung des Kindersegens - je größer die Kinderzahl, desto geringer der Lebensstandard der Familien - inakzeptabel war".
Quelle: kathpress