Kirchliche Plattform: "Ministerien sind säumig"
Die Plattform "kinderbekommen.at" mahnt vom Gesundheitsministerium und vom Justizministerium Prüfberichte zum besseren Schutz der Interessen von Kindern und Frauen in der Fortpflanzungsmedizin ein. Laut Parlamentsbeschluss, der am 24. Jänner 2015 in Kraft getreten ist, sollten diese Berichte "möglichst innerhalb von zwei Jahren" vorgelegt werden. "Die beiden Ministerien sind säumig, es wurden bis dato keine Ergebnisse vorgelegt", kritisierte die vor allem von kirchlichen Organisationen gebildete Plattform in einer Aussendung am Mittwoch.
Konkret gehe es um die Erhebung und wissenschaftliche Auswertung zusätzlicher Daten, mit denen die Sicherheit und Qualität medizinisch unterstützten Fortpflanzung gewährleistet werden soll, weiters um die Einführung eines zentralen Registers über Samen- und Eizellspenden sowie um verbesserte Rechte von Kindern auf Auskunft über ihre genetischen Eltern.
Der Plattform gehören die Katholische Aktion (KAÖ), die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV), der Katholische Familienverband (KFÖ) und die konfessionell und politisch unabhängige "Aktion Leben" an.
"Die zu prüfenden Maßnahmen betreffen wesentlich das Wohl und die berechtigten Interessen von jenen, die unmittelbar von Eingriffen der Fortpflanzungsmedizin betroffen sind", erklärte KAÖ-Präsidentin Gerda Schaffelhofer. "Wir erwarten daher von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und von Justizminister Wolfgang Brandstetter, dass die vom Gesetzgeber geforderten Berichte unverzüglich vorgelegt werden." Schaffelhofer forderte zudem, dass Vorschläge für entsprechende Abänderungen rechtzeitig auch mit Organisationen besprochen werden, die für das Wohl jener Kinder und Frauen einstehen, denen fremdnützige Eingriffe zugemutet werden.
"Gesetzgeber muss seine Schutzfunktion wahrnehmen"
Laut "Aktion Leben"-Vorsitzender Gertraude Steindl sieht das geltende Gesetz keine umfassende wissenschaftliche Dokumentation und Forschung zu den in Österreich vorgenommenen Maßnahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung vor. Es würden nur "grobe Statistiken" erhoben, es fehle ein zentrales Register wie auch eine umfassende Erhebung der gesundheitlichen, psychischen und rechtlichen Auswirkungen auf alle unmittelbar Betroffenen. "Der Gesetzgeber muss seine Schutzfunktion wahrnehmen", stellte Steindl klar. Es brauche klare Regelungen für eine saubere Dokumentation aller Vorgänge: "Insbesondere muss es eine Erfolgskontrolle geben, die Fehl- und Totgeburten ebenso verzeichnet wie Frühgeburten und die den gesamtgesundheitlichen Zustand der Kinder bis zur Volljährigkeit dokumentiert."
Ohne derartige Daten könnten Paare vor der Entscheidung für eine Kinderwunsch-Behandlung auch nicht umfassend informiert werden, kritisierte die "Aktion Leben"-Vorsitzende ein Manko in Österreich gegenüber anderen Ländern.
Der Präsident des Katholischen Familienverbandes, Alfred Trendl, forderte auch ein zentrales Register der Eizellspenderinnen und Samenspender. "Kinder wollen ihre biologischen Mütter und Väter kennen und auch ihre Halbgeschwister", berief sich Trendl auf viele Spenderkinder. Auch die Kinderrechtskonvention, die in Österreich mittlerweile uneingeschränkt gilt, räume Kindern dies ein.
Das geltende Gesetz sieht vor, dass Kinder, die durch Samen- oder Eizellspende gezeugt wurden, ab 14 Jahren das Recht haben, Auskunft über ihre leiblichen Eltern zu erhalten. Die Plattform erachtet diese Altersgrenze für viel zu spät, legte Trendl dar: "Aus der Adoptionsforschung wissen wir, dass eine entwicklungs- und altersgerechte Aufklärung wichtig und möglich ist." Nötig seien somit unabhängige Beratungsangebote für die "sozialen Eltern", damit sie ihren Aufklärungspflichten nachkommen können. Denn - so Trendl - "Familiengeheimnisse wirken nachweislich negativ auf die Entwicklung von Kindern aus". Ein Register allein helfe den betroffenen Kindern nichts, "wenn sie gar nicht wissen, dass sie mit einem Elternteil genetisch nicht verwandt sind".
Register ermöglicht Kontrolle
Eine andere Vorgabe des Fortpflanzungsmedizingesetzes lautet: Dritte Personen dürfen ihren Samen bzw. ihre Eizellen stets nur derselben Krankenanstalt zur Verfügung stellen, auch dürfen Samen- bzw. Eizellen dritter Personen für die künstliche Befruchtung bei höchstens drei unterschiedlichen Paaren verwendet werden. "Zwar ist ein Zuwiderhandeln mit Strafen belegt, ohne zentrales Register kann die Einhaltung des Gesetzes aber kaum überprüft werden, die Regelung wäre somit zahnlos", gab AKV-Präsident Helmut Kukacka zu bedenken. Er bekräftigte die Forderung nach der Schaffung eines zentralen Registers.
Quelle: kathpress