Botschaft zum Weltfriedenstag 2007
BOTSCHAFT SEINER HEILIGKEIT PAPST BENEDIKT XVI. ZUR FEIER DES WELTFRIEDENSTAGES
1. JANUAR 2007
DER MENSCH – HERZ DES FRIEDENS
1. Zu Beginn des neuen Jahres möchte ich den Regierenden und den Verantwortlichen der Nationen sowie allen Menschen guten Willens meinen Friedenswunsch übermitteln. Ich richte ihn besonders an alle, die sich in Schmerz und Leid befinden, die unter der Bedrohung durch Gewalt und bewaffnete Auseinandersetzungen leben oder deren Würde mit Füßen getreten wird und die auf ihre menschliche und gesellschaftliche Befreiung warten. Ich richte ihn an die Kinder, die mit ihrer Unschuld die Menschheit reicher an Güte und Hoffnung werden lassen und durch ihren Schmerz uns alle anregen, uns zu Wegbereitern der Gerechtigkeit und des Friedens zu machen. Gerade im Gedanken an die Kinder, besonders an diejenigen, deren Zukunft gefährdet ist durch die Ausbeutung und Schlechtigkeit skrupelloser Erwachsener, wollte ich, daß sich anläßlich des Weltfriedenstages die allgemeine Aufmerksamkeit auf das Thema "Der Mensch – Herz des Friedens" konzentriere. Ich bin nämlich überzeugt, daß durch die Achtung der Person der Friede gefördert wird und daß mit der Herstellung des Friedens die Voraussetzungen geschaffen werden für einen authentischen "ganzheitlichen Humanismus". Auf diese Weise wird eine unbeschwerte Zukunft für die folgenden Generationen vorbereitet.
Der Mensch und der Friede: Gabe und Aufgabe
2. Die Heilige Schrift sagt: »Gott schuf den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie« (Gen 1,27). Da er nach dem Bilde Gottes geschaffen ist, hat der Mensch die Würde, Person zu sein; er ist nicht bloß etwas, sondern jemand, der imstande ist, sich zu erkennen, über sich Herr zu sein, sich in Freiheit hinzugeben und in Gemeinschaft mit anderen Personen zu treten. Zugleich ist er aus Gnade zu einem Bund mit seinem Schöpfer berufen, um diesem eine Antwort des Glaubens und der Liebe zu geben, die niemand anderer an seiner Stelle geben kann(1). Aus dieser wunderbaren Perspektive versteht man die dem Menschen anvertraute Aufgabe, in der Liebefähigkeit selbst zu reifen und der Welt zum Fortschritt zu verhelfen, indem er sie in der Gerechtigkeit und im Frieden erneuert. In einer eindrucksvollen Synthese lehrt der hl. Augustinus: »Gott, der uns ohne uns erschaffen hat, wollte uns nicht ohne uns erlösen«(2). Darum ist es eine Pflicht aller Menschen, das Bewußtsein des Doppelaspekts der Gabe und der Aufgabe zu pflegen.
3. Auch der Friede ist Gabe und Aufgabe zugleich. Wenn es wahr ist, daß der Friede zwischen den Einzelnen und den Völkern — die Fähigkeit, nebeneinander zu leben und Beziehungen der Gerechtigkeit und der Solidarität zu knüpfen — eine Verpflichtung darstellt, die keine Unterbrechung kennt, trifft es auch und sogar noch mehr zu, daß der Friede ein Geschenk Gottes ist. Der Friede ist nämlich ein Merkmal des göttlichen Handelns, das sowohl in der Erschaffung eines geordneten und harmonischen Universums zum Ausdruck kommt, als auch in der Erlösung der Menschheit, die es nötig hat, aus der Unordnung der Sünde zurückgewonnen zu werden. Schöpfung und Erlösung bieten also den Schlüssel zum Verständnis des Sinnes unseres Daseins auf der Erde. Mein verehrter Vorgänger Johannes Paul II. sagte in seiner Ansprache vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 5. Oktober 1995: »Wir leben nicht in einer irrationalen, sinnlosen Welt [...] es gibt eine moralische Logik, die das menschliche Dasein erleuchtet und den Dialog zwischen den Menschen und den Völkern ermöglicht«(3). Die transzendente "Grammatik", d.h. die Gesamtheit von Regeln des individuellen Handelns und des Sich-aufeinander-Beziehens der Menschen nach Gerechtigkeit und Solidarität ist in die Gewissen eingeschrieben, in denen sich der weise Plan Gottes widerspiegelt. Ich habe es erst kürzlich bekräftigt: »Wir glauben, daß das ewige Wort, die Vernunft am Anfang steht und nicht die Unvernunft«(4). Der Friede ist also auch eine Aufgabe, die jeden zu einer persönlichen, mit dem göttlichen Plan übereinstimmenden Antwort verpflichtet. Das Kriterium, nach dem sich diese Antwort ausrichten muß, kann nur die Achtung der von seinem Schöpfer ins Herz des Menschen eingeschriebenen "Grammatik" sein.
Aus dieser Sicht sind die Normen des natürlichen Rechtes nicht als Vorschriften zu betrachten, die von außen auferlegt werden, als stellten sie die menschliche Freiheit unter Zwang. Sie müssen im Gegenteil als eine Berufung angenommen werden, den universalen göttlichen Plan, der in die Natur des Menschen eingeschrieben ist, treu zu verwirklichen. Geleitet von diesen Normen, können die Völker — innerhalb der jeweiligen Kulturen — dem größten Geheimnis näherkommen, dem Mysterium Gottes. Die Anerkennung und die Achtung des natürlichen Rechtes bilden daher auch heute die große Basis für den Dialog zwischen den Gläubigen der verschiedenen Religionen und zwischen Gläubigen und Glaubenslosen. Das ist ein großer Konvergenzpunkt und somit eine fundamentale Voraussetzung für einen authentischen Frieden.
Das Recht auf Leben und Religionsfreiheit
4. Die Pflicht zur Achtung der Würde jedes Menschen, in dessen Wesen sich das Bild des Schöpfers widerspiegelt, beinhaltet konsequenterweise, daß man über die menschliche Person nicht nach Belieben verfügen darf. Wer sich der größeren politischen, technologischen und ökonomischen Macht erfreut, darf sich ihrer nicht bedienen, um die Rechte der Anderen, weniger Erfolgreichen zu verletzen. Der Friede gründet sich nämlich auf die Berücksichtigung der Rechte aller. In diesem Bewußtsein macht sich die Kirche zur Verfechterin der Grundrechte jedes Menschen. Im besonderen fordert sie die Achtung des Lebens und der Religionsfreiheit ein. Die Achtung des Rechtes auf Leben in jeder Lebensphase setzt einen Fixpunkt von entscheidender Bedeutung: Das Leben ist ein Geschenk, über das das Individuum kein vollständiges Verfügungsrecht besitzt. In gleicher Weise stellt die Behauptung des Rechtes auf Religionsfreiheit den Menschen in Beziehung zu einem transzendenten Prinzip, das ihn der menschlichen Willkür entzieht. Das Recht auf Leben und auf die freie Äußerung des eigenen Glaubens an Gott ist nicht der Macht des Menschen unterworfen. Der Friede bedarf der Festsetzung einer klaren Grenzlinie zwischen dem, was verfügbar, und dem, was nicht verfügbar ist: So werden unannehmbare Eingriffe in den Bestand jener Werte vermieden, die dem Menschen als solchem eigen sind.
5. Was das Recht auf Leben betrifft, so ist es geboten, die Marter anzuprangern, die ihm in unserer Gesellschaft zugefügt wird: Neben den Opfern der bewaffneten Konflikte, des Terrorismus und der verschiedenen Formen von Gewalt gibt es das lautlose Sterben durch Hunger, Abtreibung, Experimente an Embryonen und durch Euthanasie. Muß man nicht in alldem einen Angriff auf den Frieden sehen? Abtreibung und Experimente an Embryonen sind das direkte Gegenteil einer Grundhaltung der Annahme des Anderen, die zur Herstellung dauerhafter Friedensbeziehungen unentbehrlich ist. Ein weiteres besorgniserregendes Symptom für den Mangel an Frieden in der Welt stellen — in bezug auf die freie Äußerung des eigenen Glaubens — die Schwierigkeiten dar, denen sowohl die Christen als auch die Anhänger anderer Religionen häufig begegnen, wenn es sich darum handelt, die eigenen religiösen Überzeugungen öffentlich und frei zu bekennen. Speziell auf die Christen bezogen, muß ich schmerzlich feststellen, daß sie manchmal nicht nur behindert werden; in einigen Staaten werden sie sogar verfolgt, und selbst in jüngster Zeit mußten tragische Fälle grausamer Gewalt verzeichnet werden. Es gibt Regime, die allen eine Einheitsreligion aufzwingen, während religiös indifferente Regierungen nicht eine gewaltsame Verfolgung schüren, wohl aber eine systematische kulturelle Verhöhnung religiöser Überzeugungen begünstigen. In jedem Fall wird ein menschliches Grundrecht mißachtet, was schwere Auswirkungen auf das friedliche Zusammenleben nach sich zieht. Das fördert unweigerlich eine Mentalität und eine Kultur, die dem Frieden abträglich sind.
Die naturgegebene Gleichheit aller Menschen
6. An der Wurzel nicht weniger Spannungen, die den Frieden bedrohen, liegen sicherlich die vielen ungerechten Ungleichheiten, die tragischerweise noch in der Welt vorhanden sind. Besonders bedrohlich sind darunter einerseits die Unterschiede in der Möglichkeit, die wesentlichen Güter wie Nahrung, Wasser, ein Zuhause und die Gesundheit zu erlangen, und andererseits die fortdauernde Ungleichheit von Mann und Frau in der Ausübung der fundamentalen Menschenrechte.
Ein Element von größter Wichtigkeit für die Herstellung des Friedens ist die Anerkennung der wesentlichen Gleichheit unter den Menschen, die aus ihrer gemeinsamen transzendenten Würde hervorgeht. Die Gleichheit auf dieser Ebene ist also ein zu jener natürlichen "Grammatik" gehörendes Gut aller, das aus dem göttlichen Schöpfungsplan ableitbar ist – ein Gut, das nicht mißachtet oder geringgeschätzt werden kann, ohne schwerwiegende Auswirkungen zu verursachen, die den Frieden gefährden. Die äußerst schwere Not, unter der viele Völker vor allem des afrikanischen Kontinents leiden, ist der Ursprung gewaltsamer Einforderungen der Ansprüche und stellt deshalb eine schreckliche Verletzung des Friedens dar.
7. Auch die unzureichende Beachtung der Lage der Frau bringt in das soziale Gleichgewicht Faktoren der Unbeständigkeit hinein. Ich denke an die Ausbeutung von Frauen, die wie Objekte behandelt werden, und an die vielen Formen mangelnder Achtung vor ihrer Würde; ich denke auch — in anderem Zusammenhang — an die in einigen Kulturen fortdauernden anthropologischen Vorstellungen, die der Frau eine Stellung zuweisen, die sie in starkem Maße der Willkür des Mannes unterwirft, mit Konsequenzen, die die Würde ihrer Person verletzten und die Inanspruchnahme ihrer grundlegenden Freiheiten beschneiden. Man darf sich nicht der Illusion hingeben, daß der Friede gesichert sei, solange nicht auch diese Formen der Diskriminierung überwunden sind, welche die jedem Menschen vom Schöpfer verliehene persönliche Würde verletzen(5).
Die »Ökologie des Friedens«
8. Johannes Paul II. schreibt in der Enzyklika Centesimus annus: »Nicht allein die Erde ist dem Menschen von Gott gegeben worden, damit er unter Beachtung ihrer ursprünglichen Zielsetzung zum Guten von ihr Gebrauch machen soll, sondern der Mensch selbst ist sich von Gott geschenkt worden und muß darum die natürliche und moralische Struktur, mit der er ausgestattet wurde, respektieren«(6). Wenn der Mensch sich dieser, ihm vom Schöpfer anvertrauten Aufgabe entsprechend verhält, kann er gemeinsam mit seinen Mitmenschen eine Welt des Friedens erstehen lassen. Neben der Ökologie der Natur gibt es also auch eine — wie man es ausdrücken könnte — "Humanökologie", die ihrerseits eine "Sozialökologie" erfordert. Und das bedeutet, daß sich die Menschheit, wenn ihr der Frieden am Herzen liegt, die bestehenden Verbindungen zwischen der Natur-Ökologie — also der Rücksicht auf die Natur — und der auf den Menschen bezogenen Ökologie immer mehr vor Augen halten muß. Die Erfahrung zeigt, daß jede Rücksichtslosigkeit gegenüber der Umwelt dem menschlichen Zusammenleben Schaden zufügt und umgekehrt. Immer deutlicher tritt der untrennbare Zusammenhang zwischen dem Frieden mit der Schöpfung und dem Frieden unter den Menschen in Erscheinung. Der eine wie der andere setzt den Frieden mit Gott voraus. Das als "Sonnengesang" bekannte poetische Gebet des heiligen Franziskus ist ein wunderbares, stets aktuelles Beispiel für diese mannigfaltige Ökologie des Friedens.
9. Wie eng dieser Zusammenhang zwischen der einen und der anderen Ökologie ist, können wir anhand des täglich wachsenden Problems der Energieversorgung verstehen. In diesen Jahren sind neue Nationen mit Elan in die industrielle Produktion eingestiegen und haben dadurch den Energiebedarf erhöht. Das verursacht einen Wettlauf zu den verfügbaren Ressourcen, der mit früheren Situationen nicht zu vergleichen ist. Gleichzeitig lebt man in einigen Teilen der Erde noch in Verhältnissen eines großen Rückstandes, in denen die Entwicklung — auch aufgrund der Erhöhung des Energiepreises — praktisch verhindert wird. Was soll aus diesen Völkern werden? Welche Art der Entwicklung oder Nicht-Entwicklung wird ihnen durch die Energieknappheit aufgezwungen werden? Welche Ungerechtigkeiten und Antagonismen wird der Wettlauf zu den Energiequellen auslösen? Und wie werden diejenigen reagieren, die von diesem Wettlauf ausgeschlossen bleiben? Das sind Fragen, die deutlich werden lassen, wie eng die Rücksicht auf die Natur mit der Notwendigkeit verbunden ist, zwischen den Menschen und den Nationen Beziehungen zu knüpfen, die auf die Würde der Person achten und fähig sind, ihre wirklichen Bedürfnisse zu befriedigen. Die Zerstörung der Umwelt, ein unangemessener und egoistischer Umgang mit ihr und der gewaltsame Aufkauf ihrer Ressourcen erzeugen Verletzungen, Konflikte und Kriege, eben weil sie die Frucht eines unmenschlichen Entwicklungs-Konzepts sind. Eine Entwicklung, die sich nur auf den technisch-wirtschaftlichen Aspekt beschränken würde und die ethisch-religiöse Dimension vernachlässigte, wäre nämlich keine ganzheitliche menschliche Entwicklung und würde schließlich wegen ihrer Einseitigkeit die zerstörerischen Fähigkeiten des Menschen antreiben.
Verkürzte Menschenbilder
10. Darum eilt es — wenn auch im Rahmen der aktuellen Schwierigkeiten und internationalen Spannungen —, sich darum zu bemühen, eine Humanökologie ins Leben zu rufen, die dem "Baum des Friedens" zum Wachstum verhilft. Um eine solche Unternehmung anzugehen, ist es notwendig, sich von einem Menschenbild leiten zu lassen, das nicht durch ideologische und kulturelle Vorurteile oder durch politische und wirtschaftliche Interessen verdorben ist, die zu Haß und Gewalt verführen. Es ist verständlich, daß das Menschenbild in den verschiedenen Kulturen unterschiedlich ist. Unannehmbar ist dagegen, wenn anthropologische Vorstellungen gehegt werden, die in sich selbst den Keim des Kontrastes und der Gewalt tragen. Ebenso inakzeptabel sind Gottesvorstellungen, die Unduldsamkeit gegenüber den Mitmenschen erregen und zur Anwendung von Gewalt ihnen gegenüber anspornen. Das ist ein Punkt, der in aller Klarheit bekräftigt werden muß: Ein Krieg im Namen Gottes ist niemals gutzuheißen! Wenn eine gewisse Auffassung von Gott den Ursprung verbrecherischer Handlungen bildet, ist das ein Zeichen dafür, daß diese Auffassung sich bereits in eine Ideologie verwandelt hat.
11. Heute ist jedoch der Friede nicht nur in Frage gestellt durch den Konflikt zwischen den verschiedenen verkürzten Menschenbildern, bzw. zwischen den Ideologien. Er ist es auch durch die Gleichgültigkeit gegenüber dem, was die wahre Natur des Menschen ausmacht. Viele Zeitgenossen leugnen nämlich die Existenz einer spezifischen menschlichen Natur und ermöglichen so die verschrobensten Interpretationen dessen, was wesentlich zum Menschen gehört. Auch hier bedarf es der Klarheit: eine "schwache" Sicht des Menschen, die jeder auch exzentrischen Vorstellung Raum gibt, begünstigt nur augenscheinlich den Frieden. In Wirklichkeit behindert sie den echten Dialog und öffnet dem Dazwischentreten autoritärer Zwänge den Weg. So läßt sie schließlich den Menschen selbst schutzlos dastehen, und er wird zur einfachen Beute von Unterdrückung und Gewalt.
Menschenrechte und internationale Organisationen
12. Ein echter und haltbarer Friede setzt die Achtung der Menschenrechte voraus. Wenn diese Rechte sich jedoch auf ein schwaches Menschenbild gründen, wie sollten dann nicht auch sie selber geschwächt sein? Hier wird das tiefe Ungenügen einer relativistischen Auffassung vom Menschen offenbar, wenn es sich darum handelt, seine Ansprüche zu rechtfertigen und seine Rechte zu verteidigen. Die Aporie ist in diesem Fall offenkundig: Die Rechte werden als absolut hingestellt, aber das Fundament, das man für sie anführt, ist nur relativ. Ist es dann verwunderlich, wenn angesichts der "unbequemen" Forderungen des einen oder anderen Rechtes jemand aufsteht, um es anzufechten oder seine Marginalisierung zu beschließen? Nur wenn sie in objektiven Ansprüchen der dem Menschen von Gott gegebenen Natur verwurzelt sind, können die ihm zuerkannten Rechte durchgesetzt werden, ohne daß ihre Widerrufung zu befürchten ist. Im übrigen ist es offensichtlich, daß die Rechte des Menschen für ihn auch Pflichten beinhalten. Mahatma Gandhi hat seine Meinung dazu in den schönen Worten zum Ausdruck gebracht: »Der Ganges der Rechte fließt vom Himalaja der Pflichten herab.« Nur wenn über diese Grundvoraussetzung Klarheit geschaffen wird, können die Menschenrechte, die heute ständigen Angriffen ausgesetzt sind, in angemessener Weise verteidigt werden. Ohne eine solche Klarheit verwendet man schließlich denselben Ausdruck — eben den Begriff "Menschenrechte" — und verbindet damit sehr unterschiedliche Vorstellungen von seinem Subjekt: Für einige ist es die menschliche Person, die durch eine ständige Würde und durch Rechte ausgezeichnet ist, die stets, überall und jedem gegenüber gültig sind; für andere ist es der Mensch mit veränderlicher Würde und mit Rechten, die immer neu ausgehandelt werden können: in ihren Inhalten, ihrer zeitlichen Dauer und ihrem Geltungsbereich.
13. Auf den Schutz der Menschenrechte beziehen sich beständig die internationalen Organe und besonders die Organisation der Vereinten Nationen, die sich mit der Allgemeinen Erklärung von 1948 die Förderung dieser Rechte als fundamentale Aufgabe vorgenommen hat. Diese Erklärung wird wie eine Art von der gesamten Menschheit übernommene moralische Verpflichtung angesehen. Darin liegt eine tiefe Wahrheit, vor allem, wenn als das Fundament der in der Erklärung beschriebenen Rechte nicht nur einfach der Beschluß der Versammlung angesehen wird, die sie approbiert hat, sondern die Natur des Menschen selbst und seine unveräußerliche Würde als einer von Gott erschaffenen Person. Darum ist es wichtig, daß die internationalen Organe das natürliche Fundament der Menschenrechte nicht aus den Augen verlieren. Das bewahrt sie vor der leider immer latent vorhandenen Gefahr, in eine nur positivistische Interpretation dieser Rechte abzugleiten. Sollte dies geschehen, würde sich herausstellen, daß die internationalen Organe nicht über das nötige Ansehen verfügen, um ihre Rolle als Verteidiger der Grundrechte der Person und der Völker zu entfalten — eine Aufgabe, in der aber die grundsätzliche Rechtfertigung ihres Daseins und ihres Handelns besteht.
Humanitäres Völkerrecht und innerstaatliches Recht
14. Ausgehend von dem Bewußtsein, daß es unveräußerliche Menschenrechte gibt, die mit der gemeinsamen Natur der Menschen zusammenhängen, ist ein humanitäres Völkerrecht ausgearbeitet worden, zu dessen Beachtung die Staaten auch im Kriegsfall verpflichtet sind. Das ist leider — abgesehen von der Vergangenheit — in einigen Situationen kriegerischer Auseinandersetzungen in jüngster Zeit nicht entsprechend zur Anwendung gekommen. So ist es z. B. in dem Konflikt geschehen, dessen Schauplatz vor einigen Monaten der Süd-Libanon war, wo die Pflicht, unschuldige Opfer zu schützen und ihnen zu helfen und die Zivilbevölkerung nicht einzubeziehen, zum großen Teil nicht beachtet wurde. Das schmerzliche Schicksal des Libanon und die neue Beschaffenheit der Konflikte, besonders seit die terroristische Bedrohung ungekannte Formen der Gewalt in Gang gesetzt hat, erfordern, daß die internationale Gemeinschaft das humanitäre Völkerrecht bekräftigt und es auf alle heutigen Situationen bewaffneten Konfliktes — einschließlich der vom geltenden Völkerrecht nicht vorausgesehenen — bezieht. Außerdem verlangt das Übel des Terrorismus ein vertieftes Nachdenken über die ethischen Grenzen, die den Einsatz heutiger Mittel zum Schutz der nationalen Sicherheit betreffen. Immer häufiger werden nämlich die Kriege nicht erklärt, vor allem, wenn terroristische Gruppen sie auslösen, die entschieden sind, ihre Ziele mit jedwedem Mittel zu erreichen. Angesichts der erschütternden Szenarien dieser letzten Jahre können die Staaten unmöglich die Notwendigkeit verkennen, sich klarere Regeln zu geben, die fähig sind, dem dramatischen Abdriften, das wir erleben, wirksam entgegenzutreten. Der Krieg stellt immer einen Mißerfolg für die internationale Gemeinschaft dar und einen schweren Verlust an Menschlichkeit. Wenn es trotz allem dazu kommt, müssen zumindest die wesentlichen Prinzipien der Menschlichkeit und die grundlegenden Werte jeglichen zivilen Zusammenlebens gewahrt werden durch die Aufstellung von Verhaltensnormen, die die Schäden so weit wie möglich begrenzen und darauf ausgerichtet sind, die Leiden der Zivilbevölkerung und aller Opfer der Konflikte zu erleichtern(7).
15. Ein anderes Element, das große Beunruhigung hervorruft, ist der jüngst von einigen Staaten geäußerte Wille, sich mit Nuklearwaffen auszurüsten. Dadurch hat sich das verbreitete Klima der Unsicherheit und der Angst vor einer möglichen atomaren Katastrophe weiter verschärft. Das wirft die Menschen zurück in die zermürbenden Ängste der Epoche des sogenannten "kalten Kriegs". Danach hoffte man, die atomare Gefahr sei definitiv gebannt und die Menschheit könne endlich einen dauerhaften Seufzer der Erleichterung tun. Wie aktuell erscheint in diesem Zusammenhang die Mahnung des Zweiten Vatikanischen Konzils: »Jede Kriegshandlung, die auf die Vernichtung ganzer Städte oder weiterer Gebiete und ihrer Bevölkerung unterschiedslos abstellt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen, das fest und entschieden zu verwerfen ist«(8). Leider verdichten sich weiterhin bedrohliche Schatten am Horizont der Menschheit. Der Weg, um eine Zukunft des Friedens für alle zu sichern, besteht nicht nur in internationalen Übereinkünften über die Nicht-Verbreitung von Nuklearwaffen, sondern auch in dem Bemühen, mit Entschiedenheit ihre Verminderung und ihren endgültigen Abbau zu verfolgen. Man lasse nichts unversucht, um auf dem Verhandlungsweg diese Ziele zu erreichen! Das Schicksal der gesamten Menschheitsfamilie steht auf dem Spiel!
Die Kirche zum Schutz der Transzendenz der menschlichen Person
16. Schließlich möchte ich einen dringenden Aufruf an das Volk Gottes richten, daß jeder Christ sich verpflichtet fühlen möge, unermüdlicher Friedensstifter und mutiger Verteidiger der Würde des Menschen und seiner unveräußerlichen Rechte zu sein. Dankbar gegenüber dem Herrn, daß er ihn berufen hat, zu seiner Kirche zu gehören, die in der Welt »Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person« ist(9), soll der Christ nie müde werden, das grundlegende Gut des Friedens von ihm zu erbitten, das im Leben jedes Einzelnen von solcher Bedeutung ist. Außerdem wird er stolz darauf sein, mit großherziger Hingabe der Sache des Friedens zu dienen, indem er den Mitmenschen entgegenkommt, besonders denen, die nicht allein unter Armut und Elend leiden, sondern dazu auch dieses kostbare Gut entbehren müssen. Jesus hat uns offenbart, daß "Gott Liebe ist" (vgl. Joh 4,8) und daß die größte Berufung jedes Menschen die Liebe ist. In Christus können wir die höchsten Gründe finden, uns zu beharrlichen Verfechtern der Menschenwürde und zu mutigen Erbauern des Friedens zu machen.
17. Möge also der Beitrag jedes Gläubigen zur Förderung eines echten "ganzheitlichen Humanismus" nach den Lehren der Enzykliken Populorum progressio und Sollicitudo rei socialis, deren 40. und 20. Jahrestag wir gerade in diesem Jahr feiern werden, nicht nachlassen. Zu Beginn des Jahres 2007, auf das wir — wenn auch unter Gefahren und Problemen — mit hoffnungsvollem Herzen blicken, vertraue ich der Königin des Friedens und Mutter Jesu Christi, "unseres Friedens" (vgl. Eph 2,14), mein inständiges Gebet für die gesamte Menschheit an. Möge Maria uns in ihrem Sohn den Weg des Friedens zeigen und unsere Augen erleuchten, damit wir sein Angesicht im Gesicht jedes Menschen erkennen – im Menschen als dem Herz des Friedens!
Aus dem Vatikan, am 8. Dezember 2006.
BENEDICTUS PP. XVI
(1) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 357.
(2) Sermo 169, 11, 13: PL 38, 923.
(3) Nr. 3.
(4) Homilie auf dem Islinger Feld in Regensburg (12. September 2006).
(5) Vgl Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Zusammenarbeit von Männern und Frauen in der Kirche und in der Welt (31. Mai 2004), Nr. 15-16.
(6) Nr. 38.
(7) Diesbezüglich hat der Katechismus der Katholischen Kirche sehr ernste und genaue Kriterien vorgelegt: vgl. Nr. 2307-2317.
(8) Past. Konst. Gaudium et spes, 80.
(9) ebd., 76.