Blindenapostolat fordert barrierefreien Zugang zu Messbüchern
Die seit Dienstag im Buchhandel in Österreich verfügbare revidierte Fassung der Einheitsübersetzung der Bibel soll künftig auch in den liturgischen Büchern blinden und stark sehbehinderten Menschen zugänglich sein: Dies hat die Arbeitsgemeinschaft der Katholischen Blindenvereinigungen im deutschen Sprachraum in einer gemeinsamen Resolution gefordert. Das Anliegen wurde an die zuständigen Bischöfe Österreichs, Deutschlands, der Schweiz und Südtirols, an die Liturgischen Institute sowie an das Katholische Bibelwerk weitergeleitet.
Viele Sehbehinderte und Blinde übernehmen liturgische Dienste als Lektoren, Kantoren, Leiter von Wort-Gottes-Feiern und auch Priestern, Diakonen und Ordensleuten, rief das österreichische Blindenapostolat gegenüber "Kathpress" in Erinnerung. Eine offizielle Regelung, um auch dieser Gruppe sowie sehbehinderten Gläubigen allgemein die im Gottesdienst verwendeten Bücher zugänglich zu machen, fehlt aber bisher. Die Folge: Betroffene müssen sich eine für sie geeignete Fassung mühsam selbst erarbeiten - indem sie sich die Texte vorlesen lassen oder im Internet suchen.
Der gemeinsame Wunsch der Blindenorganisationen: Die Herausgeber der liturgischen Bücher mögen den Verlagen erlauben, den blinden oder sehbehinderten Gläubigen die Texte und Noten der offiziellen Ausgaben unkompliziert elektronisch zugänglich zu machen. "Nicht jeder stark Sehbehinderte und Blinde beherrscht die Blindenschrift, nicht jeder verfügt über einen Internetzugang oder ein Smartphone, viele sind aber inzwischen dennoch PC-Nutzer dank der technischen Möglichkeiten der Sprach-, Braille- oder Großbildschirm-Unterstützung", heißt es in der Resolution. Die Digitalfassung erleichtere den Zugriff über die heute von Blinden vielfach benützten Geräten erheblich.
Bei großer Auswirkung auf die Betroffenen wäre der Aufwand für die Zurverfügungstellung klein, betonte die Arbeitsgemeinschaft: Die auf Datenträger übermittelte elektronische Datei ließe sich problemlos beim Erwerb lizensieren. Sie stünde somit ausschließlich einzelnen blinden, sehbehinderten Nutzern für die persönliche Bearbeitung zur Verfügung oder aber der Druckerei, die eine Blindenschrift-Ausgabe des Lektionars oder der Bibelausgabe für einen größeren Benutzerkreis produziert.
Quelle: kathpress