Bischofskonferenz gegen Asyl-Notverordnung
Die Österreichische Bischofskonferenz hat sich gegen eine Asyl-Notverordnung ausgesprochen und das Vorhandensein eines öffentlichen Notstandes aufgrund der Flüchtlingssituation in Abrede gestellt. In der am Mittwoch abgegebenen Stellungnahme der Bischofskonferenz heißt es, dass die im Verordnungsentwurf "implizit enthaltene Feststellung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit Österreichs seien bereits heute gefährdet, nur schwer nachvollziehbar ist." Gleichzeitig bekräftigen die katholischen Bischöfe ihre menschenrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Verschärfung des Asylrechts, die bei Überschreiten einer Obergrenze von Asylsuchenden in Kraft treten sollen.
Dass in Österreich keine Notstandssituation vorhanden sei, begründet die Bischofskonferenz u.a. mit dem starken Engagement bei der Flüchtlingshilfe: "Die verschiedenen Hilfsorganisationen, nicht zuletzt die unzähligen Freiwilligen, tragen auch derzeit dazu bei, dass die behauptete Gefährdungslage nicht entsteht", heißt es in der vom Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gezeichneten Stellungnahme.
Gleichzeitig wird darauf verwiesen, "dass es die politischen Verantwortungsträger zu einem nicht unbeträchtlichen Teil auch selber in der Hand haben, ob sie das Land in eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung führen oder nicht". Es könne daher davon ausgegangen werden, dass die Verantwortlichen rechtzeitig die notwendigen Schritte zum "erfolgreichen Management" der in den Erläuterungen zur Verordnung angeführten Herausforderungen im Blick auf die Flüchtlingssituation setzen werden.
Erneut warnt die Bischofskonferenz von den Folgewirkungen der Asylverschärfung: Das geplante Vorgehen "würde jedenfalls ähnlich restriktive Dynamiken in anderen Staaten der Europäischen Union begünstigen und damit das ohnehin schon derzeit schwer zu koordinierende Asylwesen im Bereich der Europäischen Union einer gemeinsamen Lösung noch weiter entziehen".
Schon im April hatte sich die Bischofskonferenz gegen die gesetzlichen Asylverschärfungen ausgesprochen, die ab dem Erreichen von 37.500 Asylanträgen im heurigen Jahre in Kraft treten sollen. Das novellierte Gesetz ist Grundlage für die jetzt geplante Verordnung des Innenministeriums. Die Bischöfe kritisierten damals am Gesetz, dass es das bestehende Recht auf Asyl "maßgeblich einschränkt". Die neue gesetzliche Möglichkeit, nach Erreichen der Obergrenze keine Asylanträge mehr anzunehmen und zu bearbeiten, beurteilte die Bischofskonferenz als einen "nicht akzeptablen Eingriff in die Grundrechte betroffener Menschen auf Asyl". Menschen in Not müsse weiterhin ein "effektiver Zugang zum Asylsystem offenstehen", und dazu brauche es ein faires und individuelles Asylverfahren, betonten die Bischöfe.
"Erosion der Menschenrechte"
Kritisch zu der geplanten Asyl-Notverordnung äußerte sich auch die Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich. Sie warnte in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme im Begutachtungsverfahren vor einer "Erosion der Menschenrechte".
Auch die evangelischen Kirchenvertreter monieren dabei die Verwendung des Begriffs "Gefährdung" in dem Verordnungstext. Die Formulierungen eröffneten einen "verfassungsrechtlich bedenklich weiten Auslegungsspielraum, insbesondere hinsichtlich der Frage, ab wann eine derartige 'Gefährdung' vorliegt", heißt es wörtlich in ihrer Stellungnahme.
Hervorgehoben werden außerdem praktische Schwierigkeiten durch die geplante Verordnung. Die Zurückweisung potenzieller Asylwerber am Grenzzaun würde bereits an der mangelnden Sprachkenntnis der jeweils Beteiligten scheitern, warnt die evangelische Kirche. Um eine derartige "menschenrechtlich problematische" Bestimmung umsetzen zu können, seien zwingend zahlreiche Begleitmaßnahmen erforderlich, die teils längerfristiger Vorbereitung bedürften.
Mit Sorge blickt man in der evangelischen Kirche etwa auf etwaige humanitäre Notlagen in Folge eines Rückstaus an der Grenze. Schon vor Inkrafttreten der Verordnung müsse es Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten geben, um auch von Österreich aus qualifizierte Hilfeleistung für jene Menschen zu ermöglichen, die sich vor der österreichischen Grenze befinden.
Quelle: kathpress