"Fakten helfen"-Forderungen seit langem überfällig
Für den St. Pöltner Bischof Klaus Küng ist die parlamentarische Weiterbehandlung der Bürgerintiative "Fakten helfen" seit langem überfällig. "Obwohl Österreich de facto als einziges Land in Europa weder über Statistik noch Motivforschung zur Abtreibung verfügt, wurde die Umsetzung bis dato konsequent verhindert. Vielleicht ändert sich das jetzt." Das hielt der für Familie und Lebensschutz zuständige Bischof am Donnerstag in einer Stellungnahme gegenüber "Kathpress" im Blick auf die am Vormittag erfolgte Behandlung der Initiative im parlamentarischen Petitionsausschusses fest. Gleichzeitig verwies er darauf, dass "Fakten helfen" mit derzeit rund 54.000 Unterzeichnern die erfolgreichste Bürgerinitiative der letzten Jahre sei.
Es sei ein Faktum, dass "über das Thema Abtreibung ein großer Vorhang des Schweigens gelegt" wurde. Dies "zum Nachteil der Frauen, zum Nachteil der Kinder und zum Nachteil der Gesellschaft", so der Bischof. Diese Bürgerinitiative mit dem Anliegen von Motiverforschung und Statistikerhebung fordere daher Schritte, die schon lange überfällig seien.
Ehe nicht umdefinieren
Im Hinblick auf die am selben Tag im Parlament behandelt Petition "Ehe gleich" zur Änderung des Ehegesetzes verwies der Bischof auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Chapin, Charpentier v. Frankreich, Nr. 40183/07). "Der Gerichtshof hat dabei erneut die Bedeutung der Ehe als Verbindung von Mann und Frau bekräftigt und klargestellt, dass es keinerlei Pflicht der europäischen Staaten gibt, die Ehe umzudefinieren", betonte der Bischof. Mit dieser Entscheidung bestätige der EGMR eine Reihe früherer Urteile, u.a. auch in Bezug auf Österreich, wonach die Ehe allein ein Recht von Mann und Frau sei. "Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig Ehe und Familie für unsere Gesellschaft sind, denn sie sichern die Zukunft."
Küng erinnerte aus diesem Anlass auch an das jüngste Synodenschreiben der Kirche, das in großer Wertschätzung von der Vielfalt familiärer Situationen spreche, ebenso von der Wichtigkeit des Respekts und der seelsorglichen Begleitung. Es weise aber auch darauf hin, dass die Schwächung der Familie als natürliche, auf die Ehe gegründete Gemeinschaft der Gesellschaft schade. Eine vollkommene gesellschaftliche Funktion erfülle nur die "zukunftsichernde Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau". Es gebe keinerlei Fundament dafür, eheähnliche Gemeinschaften oder Partnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts der Ehe gleichzustellen.
Zuletzt hatte bereits die EU-Bischofskommission COMECE das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) begrüßt, wonach die Mitgliedsstaaten des Europarates die Ehe weiterhin als exklusives Rechtsinstitut für Mann und Frau definieren dürfen. Für gleichgeschlechtliche Paare würden hinreichende rechtliche Alternativen angeboten. Die COMECE verwies auf die Wichtigkeit dieses Themas für nationale Identitäten und Traditionen.
Quelle: kathpress