Familienverband will Verbesserungen bei Kindergeld und Papamonat
Verbesserungen beim Kindergeldkonto und Papamonat hat der Katholische Familienverband (KFÖ) anlässlich des am Dienstag zusammentretenden parlamentarischen Familienausschusses gefordert. In einem offenen Brief an die Nationalratsabgeordneten und Ausschussmitglieder, auf deren Agenda u.a. die Reform des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) und das Familienzeitgesetz auf der Tagesordnung stehen, erinnert KFÖ-Präsident Alfred Trendl an das Regierungsversprechen vom November 2015, dass die Senkung der Dienstgeber-Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zu keinen Kürzungen der Familienleistungen führen würde. Aber: Mit der Reform des KBG-Gesetzes würde es zu einer Kürzung kommen, sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Anspruchsdauer.
Dass mit der geplanten Reform erwerbstätige Väter in der Familiengründungsphase unterstützt werden, begrüßte der Familienverband. Ebenso, dass der Terminus "Familienzeit" Eingang in ein Gesetz findet und die Bezugsdauer des KBG flexibler gestaltet werden kann. Dennoch "sehen wir bei einigen Punkten noch Reformbedarf", erklärte Trendl.
An vorderster Stelle steht dabei mit der fehlenden Valorisierung eine seit Jahren vom KFÖ beanstandete Schwachstelle: Seit der Einführung 2002 wurde das Kinderbetreuungsgeld - 436 Euro pro Monat in der Erstvariante - noch nie wertangepasst. Das bedeute einen 14-jährigen Wertverlust von mehr als 30 Prozent, das sind 4.600 Euro pro Kind, rechnete der hauptberuflich als Steuerberater tätige KFÖ-Präsident vor. Dieser Wertverlust falle mit der geplanten Reform bezogen auf die Erstvariante sogar noch deutlicher aus.
"50:50 in Praxis oft nicht möglich"
Zweiter Kritikpunkt: Die maximale Anspruchsdauer für einen Elternteil soll um zwei Monate von 30 auf 28 Monate verkürzt werden; nach wie vor entscheiden sich laut KFÖ jedoch mehr als die Hälfte der Kinderbetreuungsgeldbeziehenden für die Erstvariante 30+6 Monate. Für sie bedeute die Umstellung auf ein KBG-Konto eine Leistungskürzung, "massiv betroffen" von dieser Verschlechterung seien Alleinerziehende und Mehrkindfamilien. Benachteiligt würden jene Elternpaare, die gar keine Möglichkeit haben, den Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen. Eine Aufteilung von 50:50 sei in der Praxis oft nur möglich, wenn die Arbeitgeber entsprechend familienfreundlich sind und die Eltern keinen Jobverlust zu befürchten haben, heißt es in dem offenen Brief.
Schließlich werden vom Familienverband auch Verschlechterungen beim Wochengeldbezug bemängelt: Sie hätten jene KBG-Bezieherinnen zu erleiden, die für ein Kind schon Wochengeld bezogen haben und während des KBG-Bezuges erneut schwanger werden. Bestehen bleibe auch die "Wochengeldfalle": Dauert die gesetzliche Karenz länger als der Kinderbetreuungsgeldbezug und wird innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres geboren, besteht für das zweite Kind kein Anspruch auf Wochengeld.
KFÖ-Präsident richtete an die Adressaten im Nationalrat den abschließenden Appell, "die aus unserer Sicht notwendigen Adaptierungen vorzunehmen, damit es mit dieser Reform zu keinen Verschlechterungen und Leistungskürzungen kommt".
Quelle: kathpress