Bischofskonferenz publiziert neuen Leitfaden
Die Zahl erwachsener Taufwerber steigt. Ebenso die Zahl an Migranten und Asylwerbern, die sich um eine volle Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche in Österreich bemühen. Die Österreichische Bischofskonferenz hat auf diese Entwicklungen nun reagiert und einen Leitfaden mit "Pastoralen Orientierungen" zur Sicherung der hohen Qualitätsstandards in der Glaubensunterweisung ("Katechumenat") veröffentlicht. Der in der Schriftenreihe "Die Österreichischen Bischöfe" erschienene Band Nr. 14 enthält grundsätzliche Überlegungen zur Vorbereitung Erwachsener und Kinder auf die Taufe sowie die im Februar 2015 veröffentlichten "Richtlinien zum Katechumenat von Asylwerbern".
In Österreich werde das Katechumenat "immer mehr zu einem festen Bestandteil in der Pastoral", heißt es im Vorwort vom zuständigen Bischof Alois Schwarz. Dies sei eine "große Ermutigung für das Glaubensleben", da durch ein korrekt durchgeführtes Katechumenat nicht nur die Taufwerber den Glauben entdecken, sondern das Katechumenat auch für die Gemeinden, in und von denen die Katechumenen begleitet werden, zu einer Neuentdeckung des Glaubens führt, so Bischof Schwarz.
Aktuell sei eine Vergewisserung der Standards für die Glaubensunterweisung und Sakramentenvorbereitung außerdem vor dem Hintergrund, dass immer mehr Erwachsene "in einer immer mehr säkularen Gesellschaft nicht getauft wurden oder (...) in einem überhaupt nichtchristlichen Umfeld kaum Berührungspunkte mit Religion oder Kirche hatten", so das Dokument. Notwendig sei daher in der pastoralen Begleitung dieser Personen "ein neuer, dialogischer pastoraler Stil" und die Umsetzung des Katechumenats als "ganzheitlicher, dynamischer Lernprozess". Die Begleitung von Katechumenen aus anderen Kulturkreisen verlange außerdem eine besondere Aufmerksamkeit - dies betreffe Fragen der Geschlechterrollen, des Freiheits-Verständnisses oder auch Fragen der Rolle, die eine Glaubensgemeinschaft in der Gesellschaft spielt.
Das in dem Leitfaden favorisierte Modell sieht ein vierstufiges Katechumenat vor. Es beginnt mit einer zeitlich nicht näher konkretisierten Phase des ersten Kontakts mit dem Glauben ("Erstverkündigung"); darauf folgt die offizielle Feier der Aufnahme in den Katechumenat und eine erste, auf etwa ein Jahr angesetzte Vorbereitungsphase. Die dritte Phase ("nähere Vorbereitung") beginnt mit einer "Feier der Erwählung" und endet nach etwa sechs Wochen mit der Taufe/Firmung/Eucharistie. Wichtig sei laut Dokument aber auch die auf das eigentliche Katechumenat folgende Phase der "mystagogischen Vertiefung".
In die Pflicht nimmt das Dokument Pfarrer und Pfarrgemeinden gleichermaßen: So trage der Pfarrer die Verantwortung für das Katechumenat, es brauche jedoch genauso auch Begleitpersonen und eine aufnahmebereite Gemeinde. Diese profitiere nicht selten von der Anwesenheit der Katechumenen und erfahre durch die Auseinandersetzung mit Glaubensfragen einen evangelisierenden Schub.
Starker Anstieg unter Asylwerbern
2015 haben in Österreich laut Schätzungen des Österreichischen Pastoralinstituts (ÖPI) rund 300 Personen ein Katechumenat begonnen. Stark gestiegen sei seither vor allem die Zahl der Katechumenen mit Migrationshintergrund und Asylwerber, teilte der Leiter des ÖPI, Walter Krieger, auf "Kathpress"-Anfrage mit. Ihr Anteil betrage inzwischen insgesamt rund 70 Prozent der Katechumenen.
Für diese Gruppe sieht die Bischofskonferenz besondere Richtlinien vor, die bereits im Februar 2015 im "Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz" veröffentlicht wurden. Schließlich verlange die Tatsache, dass Konversion zum Christentum bzw. eine bereits erfolgte Eingliederung in die Kirche in einem Asylverfahren berücksichtigt werden muss, wenn dies als Ursache der Flucht oder als Grund von Verfolgung angegeben wird, eine besondere Sensibilität und Aufmerksamkeit auch seitens der Kirche. Wörtlich heißt es dazu in dem Dokument: "Deshalb ist es für die Kirche besonders wichtig, die Echtheit der Motive für den Taufwunsch genau zu prüfen und auf eine sorgfältige Durchführung des Katechumenats und eine ausreichende Dauer zu achten".
Bestehe nach einer intensiven Klärungsphase beispielsweise ein "Zweifel an der Aufrichtigkeit des Wunsches, Christ zu werden", wenn es sich um eine "Scheinbekehrung" handelt, so müsse das Katechumenat seitens der Kirche abgebrochen werden und die diözesanen Verantwortlichen informiert werden, um erneute Bewerbungen der betreffenden Personen in anderen Diözesen zu verhindern. Ausdrücklich mahnt das Dokument zur Sorgfalt in diesem Bereich: "Eine Zulassung zur Taufe von Personen, die beim behördlichen Verfahren als unglaubwürdig eingestuft werden, führt zur Unglaubwürdigkeit der Kirche bzw. des Katechumenats in ganz Österreich".
Quelle: kathpress