Knapp 50.000 Firmungen österreichweit rund um Pfingsten
Rund um Pfingsten werden auch heuer österreichweit knapp 50.000 Jugendliche gefirmt. Als eigenständiges Sakrament gibt es die Firmung seit dem Konzil von Florenz im 15. Jahrhundert. Die enge Verbindung mit Pfingsten rührt aus der Bedeutung des Sakramentes selber her. "Wie einst zu Pfingsten wird in diesem Sakrament der Heilige Geist in Fülle mitgeteilt", so der Wiener Liturgiewissenschaftler Hans-Jürgen Feulner im "Kathpress-Gespräch". Praktisch gesehen ergebe sich daraus eine Stärkung des Firmlings für dessen Glaubensleben. Salopp formuliert könnte man sagen, "die Firmung macht den Jugendlichen zu einem mündigen, erwachsenen Christen und fordert ihn heraus, Christus im eigenen Leben zu integrieren und das Leben der Kirche aktiv mitzugestalten", so Feulner.
Ihre biblischen Wurzeln haben sowohl die Firmung als auch Pfingsten in der Apostelgeschichte, die von der "Herabrufung" des Heiligen Geistes auf die Apostel an Pfingsten berichtet. Die entscheidenden Verse finden sich im zweiten und achten Kapitel der Apostelgeschichte, die von der "Taufe und dem Empfang des Heiligen Geistes durch Auflegung der Hände zur Vollendung der Taufgnade sprechen", so der Theologe.
Im offiziellen Dokument des Vatikans zur Firmung, dem Dekret der Gottesdienstkongregation vom 22. August 1971 zur Veröffentlichung des nachkonziliaren Firmritus, heißt es: "Die besondere Gabe des Heiligen Geistes, die Christus, der Herr, verheißen und am Pfingstfest den Aposteln mitgeteilt hatte, wurde von diesen und den Bischöfen als ihren Nachfolgern den Getauften durch das Sakrament der Firmung weitergegeben. Dieses Sakrament führt die Eingliederung in das christliche Leben zur Vollendung, so dass die Gläubigen, gestärkt durch die Kraft von oben, zu freimütigen Bekennern Christi in Wort und Tat werden und zu einer engeren Verbindung mit der Kirche gelangen."
Gespendet wird die Firmung durch die Salbung mit Chrisam auf der Stirn unter Auflegen der Hand und durch die Worte: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist". Ähnlich wie Taufe und Weihesakrament ist auch die Firmung nicht wiederholbar, denn "das Sakrament prägt der Seele ein unauslöschliches Siegel, das Zeichen des Herrn, ein", so Feulner. Gemeinsam mit der Taufe und der Erstkommunion zählt sie zu den drei Initiationssakramenten der Katholischen Kirche.
"Codex Iuris Canonici"
Kirchenrechtlich ist die Firmung in den Canones 879 bis 896 des "Codex Iuris Canonici" geregelt. Das Firmalter darf laut Canon 891 nicht unter dem 12. Lebensjahr liegen. Das Patenamt ist im Canon 874 geregelt. Vorgeschrieben sind ein Mindestalter von 16 Jahren und die erfolgte Firmung. Der Pate darf außerdem nicht ausgetreten oder mit einer kirchlichen Strafe belegt sein.
Ordentlicher Spender der Firmung ist laut dem CIC der Bischof. In vielen Diözesen dürfen aber auch die Äbte der Stifte, General- und Bischofsvikare und Amtsleiter das Sakrament spenden. Bei Todesgefahr ist gemäß Canon 883 auch jeder Priester dazu bemächtigt.
Ähnlich wie die Erwachsenentaufe gibt es auch die Erwachsenenfirmung. Sie gilt für all jene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In der Erzdiözese Wien lassen sich heuer über 20 Erwachsene firmen, der traditionelle Termin ist die Diözesanfirmung am 14. Mai im Stephansdom. Der Firmung geht eine intensive Vorbereitung "auf hohem Niveau" voraus, so Friederike Dostal von der Erzdiözese Wien im Gespräch mit "Kathpress".
Quelle: kathpress